Pfandrecht: Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Pfandrechtsgläubiger
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pfandgläubigerin G gibt sich gegenüber dem gutgläubigen Dritten D als Eigentümer eines verpfändeten Diamantrings aus. Den Ring hatte Sicherungsgeber und Eigentümer E der G gegeben, um einen von G zur Verfügung gestellten Kredit abzusichern.
Einordnung des Falls
Pfandrecht: Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Pfandrechtsgläubiger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann ein Dritter von dem Pfandgläubiger gutgläubig Eigentum erwerben (§§ 932ff. BGB)?
Ja!
2. Erwirbt D neben dem Eigentum auch das an dem Ring bestehende Pfandrecht?
Nein, das ist nicht der Fall!