außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M zockt oft nachts mit Freunden Computerspiele. Er schreit dabei so laut herum, dass die anderen Mieter kaum noch schlafen können. Nachdem diese sich bei Vermieterin V beschweren, verbringt V selbst einige Nächte im Haus. Völlig übermüdet erklärt V dem M die außerordentliche fristlose Kündigung wegen langanhaltender Lärmstörungen, die V durch ein Lärmprotokoll belegt.
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Einordnung des Falls
außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter können nur ordentlich kündigen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Hausfriedensstörung kann einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen.
Genau, so ist das!
3. Die Lärmstörungen durch M stören den Hausfrieden nachhaltig.
Ja, in der Tat!
4. Da M den Hausfrieden nachhaltig stört (Kündigungsgrund), ist die sofortige außerordentliche Kündigung wirksam erklärt worden.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bayilm
13.9.2023, 19:31:50
Gibt es auch eine ordentliche Kündigung bei einem unbefristeten Mietvertrag, der sich nicht auf einen Wohnraum bezieht? Oder kann in einem unbefristeten Mietverhältnis nur außerordentlich gekündigt werden?
Quarklo
22.8.2024, 02:01:04
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden. Das folgt aus § 543 II
as.mzkw
13.9.2024, 12:59:39
Ja, das folgt aus § 580a BGB. @[bayilm](190202)