außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M zockt oft nachts mit Freunden Computerspiele. Er schreit dabei so laut herum, dass die anderen Mieter kaum noch schlafen können. Nachdem diese sich bei Vermieterin V beschweren, verbringt V selbst einige Nächte im Haus. Völlig übermüdet erklärt V dem M die außerordentliche fristlose Kündigung wegen langanhaltender Lärmstörungen, die V durch ein Lärmprotokoll belegt.
Diesen Fall lösen 87,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vermieter können nur ordentlich kündigen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Hausfriedensstörung kann einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen.
Genau, so ist das!
3. Die Lärmstörungen durch M stören den Hausfrieden nachhaltig.
Ja, in der Tat!
4. Da M den Hausfrieden nachhaltig stört (Kündigungsgrund), ist die sofortige außerordentliche Kündigung wirksam erklärt worden.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bayilm
13.9.2023, 19:31:50
Gibt es auch eine ordentliche Kündigung bei einem unbefristeten Mietvertrag, der sich nicht auf einen Wohnraum bezieht? Oder kann in einem unbefristeten Mietverhältnis nur außerordentlich gekündigt werden?
Quarklo
22.8.2024, 02:01:04
Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden. Das folgt aus § 543 II
as.mzkw
13.9.2024, 12:59:39
Ja, das folgt aus § 580a BGB. @[bayilm](190202)