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außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis

einfach
schwer
18. Juni 2026
36 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
M zockt oft nachts mit Freunden Computerspiele. Er schreit dabei so laut herum, dass die anderen Mieter kaum noch schlafen können. Nachdem diese sich bei Vermieterin V beschweren, verbringt V selbst einige Nächte im Haus. Völlig übermüdet erklärt V dem M die außerordentliche fristlose Kündigung wegen langanhaltender Lärmstörungen, die V durch ein Lärmprotokoll belegt.

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