+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In einer Kneipe kommt es zwischen T und O zum Streit. T schlägt mit einem Barhocker auf O ein. Die Schläge treffen O so schwer, dass ihm eine Niere entfernt werden muss.
Einordnung des Falls
Nr. 2: Ein wichtiges Glied des Körpers verliert: Innere Organe wie Niere
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Os Niere ist nach Ansicht der Rspr. und h.L. ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen
in Studium und Referendariat richtig.
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Nein!
Der Begriff des Gliedes ist umstritten. (1) Die engste Ansicht zählt dazu nur äußerliche Körperteile, die eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus haben und mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden sind (z.B. Arme, Hände, Finger(-glieder), Beine, Knie, Füße, Zehen). (2) Nach einer mittleren Ansicht, die von einer Verbindung durch Gelenke absieht, sind auch Nase, Ohr(-muschel) und äußere Genitalien erfasst. (3) Die weiteste Auffassung bezieht sogar auch innere Organe wie die Niere mit ein. Dies lehnt die Rspr. und h.L. ab. Gegen die weite Auffassung spricht: (1) Wortlaut: Der Sprachgebrauch zielt mit „Glied” auf etwas Äußeres ab; (2) Systematik: Organe sind in Nr. 1 und 3 spezieller geregelt.
Os Niere ist ein inneres Organ.