Verbrühen mit Kaffee
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Arbeitskolleginnen T und O geraten in einen Streit. T ergreift erzürnt ihre Thermoskanne mit Kaffee und übergießt O damit. O erleidet eine schmerzhafte Verbrühung ersten Grades am Oberkörper sowie Hautrötungen, die folgenlos verheilen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verbrühen mit Kaffee
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O mit heißem Kaffee übergießt, erfüllt sie den objektiven Tatbestand der einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der heiße Kaffee stellt ein "Gift" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) dar.
Nein!
3. Der heiße Kaffee stellt einen "anderen gesundheitsschädlichen Stoff" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) dar.
Genau, so ist das!
4. T hat O den gesundheitsschädlichen Stoff auch "beigebracht" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Hat T die O mittels eines gefährlichen Werkzeugs verletzt (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB)
Nein, das trifft nicht zu!
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