Verbrühen mit Kaffee
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Arbeitskolleginnen T und O geraten in einen Streit. T ergreift erzürnt ihre Thermoskanne mit Kaffee und übergießt O damit. O erleidet eine schmerzhafte Verbrühung ersten Grades am Oberkörper sowie Hautrötungen, die folgenlos verheilen.
Einordnung des Falls
Verbrühen mit Kaffee
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O mit heißem Kaffee übergießt, erfüllt sie den objektiven Tatbestand der einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. Der heiße Kaffee stellt ein "Gift" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) dar.
Nein!
3. Der heiße Kaffee stellt einen "anderen gesundheitsschädlichen Stoff" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB) dar.
Genau, so ist das!
4. T hat O den gesundheitsschädlichen Stoff auch "beigebracht" (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Hat T die O mittels eines gefährlichen Werkzeugs verletzt (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB)
Nein, das trifft nicht zu!
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Isabell
13.7.2020, 18:42:09
Interessante Sichtweise. Die Schmerzen, die thermisch verursachte Verletzungen begleiten, sollen gar keine Rolle spielen? Das finde ich nur bedingt nachvollziehbar.
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Eigentum verpflichtet 🏔️
13.7.2020, 19:48:46
Hallo Isabell, danke für deine Nachricht. Doch die Schmerzen sind bei der körperlichen Misshandlung nach 223 StGB zu berücksichtigen. 224 I Nr. 1 StGB wird nur abgelehnt, weil das Gericht der Ansicht ist, dass hier die äußerliche Verbrühung nicht so gravierend gefährlich ist, wie eine innere Anwendung, sodass deswegen ein Beibringen des Kaffees ausscheiden soll. Eine andere Ansicht ist hier aber gut vertretbar. Zudem wäre auch eine Strafbarkeit nach 224 I Nr. 2 zu prüfen.
jomolino
30.9.2021, 17:27:44
Das funktioniert doch genauso wie das übergießen mit Salzsäure, was zwar ein Gift und nicht sie heißer Kaffee ein
gesundheitsschädlicher Stoffist, aber es kann doch bzgl. Des beibringens nichts anderes gelten i.S.v. Handlung die ursächlich dafür wird dass das Mittel seine Wirkung entfaltet
Nickname
24.12.2022, 18:42:11
Also die Auffassung des Gerichts überrascht mich sehr. Wie wäre es denn allerdings, wenn die Verbrennungen bzw. Verbrühungen so großflächig sind, dass damit auch die inneren Lebensvorgänge der Geschädigten beeinträchtigt sind oder einen hohen Verbrennungsgrad erreichen? Nun bin ich keine Expertin im Bereich Medizin, meine aber, dass großflächige Verbrennungen auch für den Gesamtorganismus kritisch sein und damit auch letal sein können. Das gleiche gilt für hohe Verbrennungsgrade. Kann man in diesen Fällen dann die Erheblichkeit der äußeren Verletzungen bzw. die Entsprechung mit inneren Anwendungen unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts bejahen?
![eichhörnchen II](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__epilihuzlhfhlxirsbpjn.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
eichhörnchen II
15.5.2024, 16:57:24
Ich finde nur schwer verständlich wieso das Überschütten mit Salzsäure ein „Beibringen“ sein soll, mit heißem Kaffee aber nicht. Geht es darum dass die Salzsäure eher in den Körper / die Hautschichten eindringt?
![nullumcrimen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ldbjczxhtztcefcoxvpeb.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
nullumcrimen
20.5.2024, 19:51:12
Dachte ich mir auch. Müsste hier die Außenwirkung nicht sogar erheblicher sein als eine Innenwirkung (z.B Trinken des Kaffees)?