Käuferanfechtung (§ 119 II) nach Gefahrübergang
21. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei V einen gebrauchten Lamborghini Gallardo, dessen Baujahr mit 2010 im Vertrag festgehalten wird. Nach drei Jahren stellt sich hieraus, dass der Wagen in Wahrheit fünf Jahre älter ist, was K und V nicht bekannt war. V beruft sich auf Verjährung.
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