Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Kaufrecht
Culpa in contrahendo
K hat lange gespart und kauft endlich bei Immobilienhai I ein Hausgrundstück. I verschwiegt dem K arglistig, dass in der Fassade gefährlicher Asbest verbaut wurde. K bemerkt den Asbest, als er einen Nagel in die Wand schlägt und Asbeststaub austritt.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
K will bei Händler H eine Lederjacke kaufen. Als dem K eine Jacke gefällt, erklärt H ihm wahrheitswidrig, dass es sich um eine Jacke aus Echtleder handle, woraufhin K die Jacke kauft. In Wahrheit ist es Lederimitat.
Verkäuferanfechtung (§ 119 II)
Galerist G verkauft Kunstsammler S für €1000 ein Gemälde, das laut Expertise vom Maler Duveneck stammt. Später stellt sich heraus, dass tatsächlich Leibl das Bild gemalt hat. S möchte das Gemälde gerne behalten, G will es zurück.
Käuferanfechtung (§ 119 II) / potentieller Mangel
Autofan A kauft bei Händler H eine gebrauchte Mercedes-Benz S-Klasse. Bei Vertragsschluss geht A davon aus, dass sie 2009 erstmals zugelassen worden ist, vereinbart wird dies aber nicht. A hat sich aber in der Erstzulassung verlesen: In Wahrheit steht dort nicht 2009, sondern 2003.
Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang
Kunstsammler K kauft bei Galerist G ein mit „Picasso“ unterzeichnetes Gemälde für €10.000. Das Bild soll einen Monat später geliefert werden. In Wahrheit ist das Bild nicht von Picasso, sondern eine schlechte Nachahmung, was G nicht wusste und K grob fahrlässig nicht erkannt hatte.
Käuferanfechtung (§ 119 II) nach Gefahrübergang
K kauft bei V einen gebrauchten Lamborghini Gallardo, dessen Baujahr mit 2010 im Vertrag festgehalten wird. Nach drei Jahren stellt sich hieraus, dass der Wagen in Wahrheit fünf Jahre älter ist, was K und V nicht bekannt war. V beruft sich auf Verjährung.