
Zivilrecht > Kaufrecht
Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang
Kunstsammler K kauft bei Galerist G ein mit „Picasso“ unterzeichnetes Gemälde für €10.000. Das Bild soll einen Monat später geliefert werden. In Wahrheit ist das Bild nicht von Picasso, sondern eine schlechte Nachahmung, was G nicht wusste und K grob fahrlässig nicht erkannt hatte.