Zivilrecht > Kaufrecht
Culpa in contrahendo
K hat lange gespart und kauft endlich bei Immobilienhai I ein Hausgrundstück. I verschwiegt dem K arglistig, dass in der Fassade gefährlicher Asbest verbaut wurde. K bemerkt den Asbest, als er einen Nagel in die Wand schlägt und Asbeststaub austritt.
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Käuferanfechtung (§ 119 II) vor Gefahrübergang
Kunstsammler K kauft bei Galerist G ein mit „Picasso“ unterzeichnetes Gemälde für €10.000. Das Bild soll einen Monat später geliefert werden. In Wahrheit ist das Bild nicht von Picasso, sondern eine schlechte Nachahmung, was G nicht wusste und K grob fahrlässig nicht erkannt hatte.