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Das (weitere) Erkenntnisverfahren
U-Haft – Zweck und formelle Voraussetzungen
U-Haft – Zweck und formelle Voraussetzungen
31. Mai 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (15.259 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Niederländer N stiehlt in Aachen einen neuen Porsche 911. Kurz vor der niederländischen Grenze wird er von der Polizei gestoppt und zur Staatsanwältin S gebracht. S will mit einem Haftbefehl selbst die Untersuchungshaft für N anordnen.
Diesen Fall lösen 83,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
U-Haft – Zweck und formelle Voraussetzungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Untersuchungshaft soll dem Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen führen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Haftbefehl muss schriftlich angeordnet werden.
Ja!
3. S ist anordnungsbefugt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. S kann N jedoch vorläufig festnehmen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri
25.7.2021, 16:17:32
Den Zweck der U-Haft kann man sich mit folgendem Bild merken: Be
schuldigter in Zelle fragt Polizisten verzweifelt: „Why?“ Der Beamte reicht ihm einen Ast. Das „why“ steht für V = Verfahrenssicherung als primäres Ziel Der Ast: A = Anwesenheit des Be
schuldigten während des Verfahrens T =
Tatsachenermittlung ohne Störungen S = Strafvollstreckung sichern

Nils
18.12.2023, 06:09:46
Häää?

erikxxx
17.9.2024, 14:30:55
Danke für das Merkbild, @[ri](98845)! @nils Ich kann verstehen, warum es auf den ersten Blick ungewöhnlich wirken mag. Aber wenn man sich einmal intensiv mit der Funktionsweise von Merkmalen beschäftigt, finde ich, dass auch solche Inhalte hier im Forum ihren Platz haben sollten. Sie helfen uns schließlich, das Gelernte langfristig zu verankern.

Nils
17.9.2024, 21:12:15
@[erikxxx](229912) Ich war damals erkennbar verwirrt und habe die Eselsbrücke nicht verstanden. Warum? Zunächst einmal, weil „why“ im Englischen nicht für den Buchstaben „v“ wie im Beispiel verwendet (Aussprache: „vee“), sondern „y“ (Aussprache: „wai“) steht. Ferner, weil „Ast“ nicht in der richtigen Reihenfolge genannt war (ATS). Ich sage ja nicht, dass sowas keinen Platz haben sollte. Ich bin ein großer Fan von Eselsbrücken. Aber Sinn machen sollten sie schon.

ri
17.9.2024, 21:18:20
Ich verstehe die Eselsbrücke selbst nicht mehr, würde so einige Posts im Forum von mir löschen oder in private Notizen umwandeln, geht aber leider nicht :) LG ri
juravulpes
7.11.2024, 14:59:55
Haha ganz ehrlich, diese Eselsbrücke ist so beschissen, die vergesse ich bestimmt nicht mehr. Also danke dafür!