Minderjährige (§ 52 Abs. 2 ZPO)

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Opa O ist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Sein 17-jähriger Enkel E, der kurz vor seinem Abitur steht, soll im Verfahren als Zeuge vernommen werden. E weiß, dass seine Aussage für die Verurteilung des O von Bedeutung ist. E sagt aus. Es Mutter M hat der Vernehmung widersprochen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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