Spontanäußerungen
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizeibeamtin P trifft am Tatort auf die Ehefrau E des Beschuldigten B. Noch bevor P die E über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehren kann, macht E -ohne Zutun der P- belastende Aussagen gegen B.
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Einordnung des Falls
Spontanäußerungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E ist als Ehegattin vor der Vernehmung als Zeugin grundsätzlich über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren?
Genau, so ist das!
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2. E machte belastende Aussagen gegen B, noch bevor eine Belehrung erfolgt ist. Liegt damit ein Verstoß gegen das Belehrungsgebot vor (§ 52 Abs.3 S.1 StPO), der zur Unverwertbarkeit der Angaben führt?
Nein, das trifft nicht zu!
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