§ 111 S. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige K hatte für ihre Ausbildung in der Stadt S mit Einverständnis ihrer Eltern ein WG-Zimmer von V gemietet. Da sie nun die Ausbildung beendet hat, möchte sie wieder zu ihren Eltern ziehen. Auf deren Anraten erklärt K dem V ihre Kündigung.
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Einordnung des Falls
§ 111 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung der K ist wirksam, da ihre Eltern damit einverstanden waren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn V die Kündigung unverzüglich zurückweist, ist sie unwirksam, obwohl Ks Eltern damit einverstanden waren.
Ja!
3. Wenn die K bei ihrer Kündigung eine schriftliche Einwilligungserklärung ihrer Eltern vorlegt, kann V die Kündigung nicht zurückweisen.
Genau, so ist das!
4. Die Zurückweisung der Kündigung kann sowohl gegenüber K als auch gegenüber ihren Eltern erfolgen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jurakatze1987
24.9.2021, 23:58:47
Katzenkönigin
30.9.2021, 16:30:32
Hallo Jurakatze1987, da hast du dich wohl verlesen :) Eine Kündigung ist gerade NICHT
lediglich rechtlich vorteilhaft, da der MJ in der Regel Rechte verliert. Zb bei Kündigung des Mietvertrages die Rechte aus dem Mietvertrag. Ausnahmen können dann bestehen wenn ein Vertrag den Minderjährigen rechtlich belastet und dieser nach der Kündigung besser seht. Grüße
Benjamin
9.12.2021, 20:32:14
Aber zuvor gab es eine Aufgabe wo genau das gesagt wurde…
hagenhubl
22.10.2024, 10:39:34
Wann kann eine Kündigung die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessern? Bei einer Kündigung verliert er doch immer irgendein Recht.
silasowicz
11.8.2023, 17:46:15
Finde den ersten Teil der Frage unpräzise gestellt... Eine Zurückweisung kann nur aus dem Grund der unterbliebenen Vorlage der schriftlichen Einwilligung erfolgen, nicht grundsätzlich...
Daveabovethelaw
10.10.2023, 17:19:08
Vllt sollte man das Bild ändern. Dort übergibt sie eine schriftliche Kündigung.
Daveabovethelaw
10.10.2023, 17:20:48
Nicht abwegig, dass darin auch die Einwilligung enthalten ist.
Lukas_Mengestu
11.10.2023, 18:22:06
Hallo Daveabovethelaw, hier würde ich etwas aufpassen. Dass in der schriftlichen Kündigung auch die Zustimmung der Eltern enthalten ist, ist zwar möglich. Weder das Bild noch der Sachverhalt liefern hierfür aber Anhaltspunkte. Vielmehr übergibt K hier eine schriftliche Kündigung und erklärt mündlich dazu, dass ihre Eltern einverstanden seien. Die hypothetische Möglichkeit allein solltest Du insofern weder Deiner Prüfung hier, noch im Echtbetrieb bei einer Klausur, zugrunde legen. Sonst handelst Du Dir schnell den Vorwurf der "Sachverhaltsquetsche" ein :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team