Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 3)

Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 3)

23. November 2024

4,8(5.421 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Erblasser E und seine Ehefrau F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben zwei Kinder. Infolge eines Unfalls verstirbt E plötzlich und unerwartet. Bei Eingehung der Ehe hatten beide kein Vermögen. Der Zugewinn des E über die zehn Ehejahre beträgt €100.000. F hat sich um den Haushalt gekümmert und konnte daher keinen Zugewinn erzielen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Einfluss der Zugewinngemeinschaft auf den Erbteil (Fall 3)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. F erbt von ihrem Ehegatten €50.000.

Ja, in der Tat!

Neben Abkömmlingen des Erblassers ist dessen überlebender Ehegatte zu ¼ gesetzlicher Erbe, § 1931 BGB. Allerdings erhöht sich im Falle der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel der Erbschaft, § 1371 Abs. 1 BGB. Der gesetzliche Erbteil der F beträgt somit insgesamt ½. Ihr stehen aus dem Nachlass daher 50.000 € zu.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Ausschlagung der Erbschaft würde sich für F finanziell lohnen.

Ja!

Mit Ausschlagung der Erbschaft kann der überlebende Ehegatte den güterrechtlichen Ausgleich des Zugewinns beanspruchen. Daneben hat er Anspruch auf den kleinen Pflichtteil nach der Regelung des § 1371 Abs. 2 BGB, wobei die Nachlassverbindlichkeiten zur Berechnung abgezogen werden. Der Nachlass des E besteht aus reinem Zugewinn. F erhält bereits über den Zugewinnausgleich die Hälfte seines Vermögens. Dazu kommt noch der Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 des Nachlasswertes. Der Nachlasswert beträgt nach Abzug des Zugewinnausgleichsanspruchs €50.000. F erhält also weitere €6.250, insgesamt also €56.250. Bei Annahme der Erbschaft hätte sie nur €50.000 erhalten, sodass die Ausschlagung sich für F finanziell lohnt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen