Einführungsfall Arbeitsrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin Jette möchte endlich das Arbeitsrecht verstehen. Allerdings ist sie sich unsicher, wo sie anfangen soll.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Arbeitsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Arbeitsrecht ist abschließend im BGB geregelt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unter Arbeitsrecht versteht man nur die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Arbeitsrecht kommt allerdings so selten in der Klausur dran, das Jette hier getrost „auf Lücke lernen“ kann.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
24.11.2022, 21:32:19
Finde letzteren Hinweis richtig und wichtig! :) könnte vllt noch um den Hinweis ergänzt werden, dass Arbeitsrecht zum Stoff für das zweite Staatsexamen gehört und eine Klausur regelmäßig im Arbeitsrecht stattfindet (zumindest ist das in Bayern so). Im Referendariat werden aber die notwendigen Kenntnisse im materiellen Arbeitsrecht vorausgesetzt!
Lukas_Mengestu
25.11.2022, 18:06:37
Vielen Dank, Florian. In der Tat wächst die Bedeutung des Arbeitsrecht im zweiten Examen. Die Bedeutung variiert dabei zwischen den Bundesländern. In einigen gibt es gesondert Klausuren hierzu (zB Bayern, Hessen), in anderen gibt es gesonderte arbeitsrechtliche Vorträge (zB NRW). Alles in allem sollte man sich (auch mit Blick auf die eigene berufliche Zukunft) die Grundzüge des Arbeitsrechts zu Gemüte führen :D Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team