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Jurafuchs

Jurastudentin Jette möchte endlich das Arbeitsrecht verstehen. Allerdings ist sie sich unsicher, wo sie anfangen soll.

Einordnung des Falls

Einführungsfall Arbeitsrecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Arbeitsrecht ist abschließend im BGB geregelt.

Nein!

Auch wenn das Arbeitsrecht eine lange Tradition hat, ist es bis heute nicht gelungen, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu entwerfen. Arbeitsrechtliche Regelungen sind vielmehr über eine Reihe von unterschiedlichen formellen Gesetzen und Rechtsverordnungen (= materielle Gesetze) verteilt. Zu den wichtigsten Gesetze für die Prüfung zählen neben dem BGB: Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), Entgeltforzahlungsgesetz (EFZG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

2. Unter Arbeitsrecht versteht man nur die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Regelungen über Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden den wesentlichen Teil des Individualarbeitsrechtes. Das Arbeitsrecht als Rechtsgebiet ist aber deutlich umfangreicher. Zum Individualarbeitsrecht gehören noch die öffentlich-rechtlichen Regelungen des Arbeitsschutzes. Neben dem Individualarbeitsrecht gibt es sodann auch noch das Kollektivarbeitsrecht. Das befasst sich mit Tarifverträgen, Arbeitskämpfen, der Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung. Auch die Regelungen über das arbeitsgerichtliche Verfahren zählen zum Arbeitsrecht.Für den Pflichtfachstoff im ersten Examen genügen aber Kenntnisse der Regelungen über Arbeitsverträge sowie Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Das Kollektivarbeitsrecht ist Stoff im Schwerpunktbereich.

3. Arbeitsrecht kommt allerdings so selten in der Klausur dran, das Jette hier getrost „auf Lücke lernen“ kann.

Nein, das trifft nicht zu!

Im Arbeitsrecht auf Lücke zu setzen, kann fatal sein. In der Tat kommen reine Arbeitsrechtsklausuren (zB Prüfung einer Kündigung) eher selten vor. Da es sich beim Arbeitsrecht aber letztlich lediglich um besonderes Vertragsrecht handelt, lassen sich zivilrechtliche Klausuren sehr leicht um arbeitsrechtliche Fragestellungen anreichern. Folgende arbeitsrechtliche Problemkreise sind besonders beliebt: - Kündigung • Verstoß gegen das Diskriminerungsverbot bei der Einstellung, • (Lohn-)Ansprüche aus einer betrieblichen Übung, • der innerbetriebliche Schadensausgleich und • der Komplex „Lohn ohne Arbeit“.

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FL

Florian

24.11.2022, 21:32:19

Finde letzteren Hinweis richtig und wichtig! :) könnte vllt noch um den Hinweis ergänzt werden, dass Arbeitsrecht zum Stoff für das zweite Staatsexamen gehört und eine Klausur regelmäßig im Arbeitsrecht stattfindet (zumindest ist das in Bayern so). Im Referendariat werden aber die notwendigen Kenntnisse im materiellen Arbeitsrecht vorausgesetzt!

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

25.11.2022, 18:06:37

Vielen Dank, Florian. In der Tat wächst die Bedeutung des Arbeitsrecht im zweiten Examen. Die Bedeutung variiert dabei zwischen den Bundesländern. In einigen gibt es gesondert Klausuren hierzu (zB Bayern, Hessen), in anderen gibt es gesonderte arbeitsrechtliche Vorträge (zB NRW). Alles in allem sollte man sich (auch mit Blick auf die eigene berufliche Zukunft) die Grundzüge des Arbeitsrechts zu Gemüte führen :D Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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