Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Tenor

Baumbach: Beklagter 1 gewinnt, B2+B3 verlieren teilweise

Baumbach: Beklagter 1 gewinnt, B2+B3 verlieren teilweise

14. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Eigentümer Kurt (K) begehrt von Architektin Birgit (B1) und Bauunternehmern Bert (B2) und Bernd (B3) als Gesamtschuldner insgesamt €8.000. Der Hauptsachetenor lautet: „Die Beklaten zu 2) und 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger €4.000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

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Einordnung des Falls

Baumbach: Beklagter 1 gewinnt, B2+B3 verlieren teilweise

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der fiktive Streitwert beträgt hier €24.000.

Ja!

Nach der Baumbach'schen Kostenformel wird in einem ersten Schritt ein fiktiver Streitwert gebildet, bei dem alle Angriffs- und Verteidigungsmittel addiert werden. Es liegen drei „Angriffe“ vor. K hat jeweils gegen B1, B2 und B3 eine Klage mit €8.000 gerichtet. Dass diese wirtschaftlich identisch sind, ist an dieser Stelle unerheblich. Der fiktive Streitwert beträgt damit €24.000.Vorsicht! Dieser Streitwert wird nur zur Berechnung der Kostenquote herangezogen. Im späteren Kostenfestsetzungsverfahren, in dem es dann um die konkreten Kosten des Rechtsstreits geht, ist allein der „normale“ Gebührenstreitwert maßgeblich, bei dem die Streitgegenstände aufgrund der wirtschaftlichen Identität nicht addiert werden.
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2. K ist in Höhe von €8.000, B2 und B3 jeweils in Höhe von €4.000 unterlegen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Um die Gerichtskosten zu ermitteln, ist als zweiter Schritt der Ausgang jedes einzelnen Angriffs zu bestimmen und die Gesamtverlustquote der einzelnen Beteiligten zu ermitteln.Ks Klage gegen B2+B3 hatte nur teilweise Erfolg. B2 und B3 sind hier nur iHv €4.000 unterlegen. Gleichzeitig ist K gegen beide iHv €4.000 unterlegen (insgsamt also €8.000). Zudem ist K gegen B1 in Höhe von €8.000 unterlegen. Insgesamt stellt sich der Verlust wie folgt dar: K hat iHv €16.000 verloren, B2+B3 haben iHv €8.000 verloren, B1 hat gar nicht verloren.Wenn Du alle Unterliegens-Positionen addierst, musst Du auf den fiktiven Streitwert kommen. Geht das nicht auf, solltest Du noch einmal nachrechnen!

3. Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gerichtsgebühren lautet: Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 1/3 auferlegt.

Ja, in der Tat!

Als dritter und letzter Schritt für die Berechnung der Gerichtsgebührenquote wird die Verlustquote der einzelnen Beteiligten mit dem fiktiven Streitwert ins Verhältnis gesetzt. Für K: €16.000/€24.000 = 2/3; für B2 und B3: (€4000+€4000)/€24.000 =1/3. B1 ist nicht unterlegen.

4. B2+B3 tragen ihre außergerlichtlichen Kosten jeweils komplett.

Nein!

Die Verteilung der außergerichtlichen Kosten erfolgt in einem Dreischritt: (1) Referenzgröße bestimmen, (2) Ausgang der Streitigkeiten ermitteln, (3) Gewinnanteil gegenüber einzelnen Gegnern in Bezug zu Referenzgröße setzen.B2+B3 waren jeweils an einem Angriff des K iHv €8000 beteiligt (Referenzwert). Bei diesen haben sie jeweils in Höhe von €4.000 obsiegt. Damit muss K ihnen jeweils die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten erstatten.

5. Umgekehrt müssten B2+B3 als Gesamtschuldner auch die Hälfte von Ks außergerichtlichen Kosten tragen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Verteilung der außergerichtlichen Kosten erfolgt in einem Dreischritt: (1) Referenzgröße bestimmen, (2) Ausgang der Streitigkeiten ermitteln, (3) Gewinnanteil gegenüber einzelnen Gegnern in Bezug zu Referenzgröße setzen.K war an allen drei Angriffen beteiligt (Referenzwert = €24.000). Gegen B1 ist er vollständig unterlegen, gegen B2 und B3 hat er in Höhe von jeweils €4.000 obsiegt. Setzt man diesen Anteil (€4000+€4000=€8000) in Bezug zum Referenzwert (€24.000), so ergibt dies eine Übernahmequote von 1/3.

6. Der Kostentenor lautet: „Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 1/3 auferlegt. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) vollständig und der Beklagten zu 2) und zu 3) jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Ja, in der Tat!

Um sicherzugehen, dass Du nichts übersiehst, kannst Du in der Klausur auch zunächst nur die Gerichtskosten tenorieren und dann einzeln für jeden Beteiligten auswerfen, in welchem Umfang und von wem die außergerichtlichen Kosten übernommen werden.Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 1/3 auferlegt. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und zu 3) jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 2) und zu 3) als Gesamtschuldner zu 2/3. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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