Kostenentscheidung nach § 93 ZPO
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verlangt € 5.000,00 von der B. B erkennt an. Sie befand sich nicht im Verzug.
Einordnung des Falls
Kostenentscheidung nach § 93 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erster Teil des Tenors ist die Entscheidung über die Hauptsache.
Ja!
2. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 91 ZPO.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. B hat sofort anerkannt.
Ja, in der Tat!
4. B hat auch keine Veranlassung zur Klage gegeben.
Ja!
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15.4.2024, 08:02:03
Es wäre vielleicht hilfreich, in den Fall mit aufzunehmen, wann die Forderung anerkannt wird. Nur, weil die Beklagte anerkennt und nicht im Verzug ist, lässt sich daraus noch nicht folgern, dass sie sofort anerkennt
![Nocebo](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__uzjteutxjlqbqahtdiqrf.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nocebo
20.6.2024, 09:21:13
Aus dem fehlenden Verzug lässt sich aber herauslesen, das die Klägerin den Beklagten vor der Klageerhebung kein einziges Mal zur Zahlung aufgefordert hat, den dann wäre er ja im Verzug. Eine Veranlassugn zur Klage wäre dann nur anzunehmen, wenn der Beklagte schon von sich aus die Zahlung ausdrücklich verweigert hätte - da müsste sich aber positiv aus dem Sachverhalt ergeben, ist also hier nicht erfolgt. Entsprechend lässt sich aus dem Sachverhalt tatsächlich erkennen, dass der Beklagte keine Veranlassung gegeben hat.