Leerstehendes Haus 1
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Eigentümer eines Hotels, das er durch ein modernes Wellness-Hotel ersetzen möchte. Er zündet das Hotel in den Betriebsferien an. Zu dieser Zeit sind im Hotel weder Gäste noch Angestellte. Nur die Putzfrau P kommt gelegentlich am Morgen, um die Zimmer zu reinigen.
Einordnung des Falls
Leerstehendes Haus 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich durch das Anzünden des Hotels wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein!
2. A hat sich durch das Anzünden des Hotels wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn es sich bei dem Hotel um ein "Gebäude handelt, das der Wohnung von Menschen dient".
Genau, so ist das!
3. Das Hotel "dient der Wohnung von Menschen" (§ 306a Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Blotgrim
2.7.2023, 23:16:24
Also ich gehe mit dem Ergebnis mit, aber ich habe ne damit ähnliche Frage. Ich habe gelesen (ich glaube es war rengier) dass ein Ferienhaus nicht direkt aus dem Tatbestand fällt, wenn es für ne gewisse Zeit nicht genutzt wird. Es wäre also trotzdem ne Wohnung wenn es vom Täter im Sommer angezündet wird obwohl es nur im Winter von den Bewohnern genutzt wird. Habe ich das richtig verstanden oder habe ich da einen Dreher in meiner Erinnerung?😅
onlyjura
29.1.2024, 11:06:19
Beim Ferienhaus besteht jederzeit eine Zugriffsmöglichkeit. Anders ist es, wie hier bei einem Hotel, das festgelegte Betriebszeiten hat. Als Unterscheidung würde ich also diese theoretische Nutzbarkeit heranziehen.
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
11.4.2024, 11:30:57
Hallo ihr beiden, in der Tat hat auch der BGH hier differenziert. Wie onlyjura schon ausgeführt hat, könne bei Ferienhäuser der Inhaber jederzeit spontan den Entschluss fassen, das Haus zu nutzen. Dies war bei dem Hotel nicht möglich, sodass der Tatbestand hier nicht erfüllt war. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
jc1909
9.4.2024, 09:06:52
Wäre denn hier § 306a I Nr. 3 StGB wegen der Putzfrau einschlägig?
Timurso
9.4.2024, 09:57:28
Wenn er das Hotel zu einer Zeit anzündet, zu der sich die Putzfrau regelmäßig darin befindet, ja. Dafür haben wir hier jedoch keine Angaben.