Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

BT 8: Aussagedelikte

Kann die Bezeichnung als „schwul“ eine strafbare Beleidigung sein?

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Kann die Bezeichnung als „schwul“ eine strafbare Beleidigung sein?

9. Mai 2023

28 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die wütende Social-Media Nutzerin U kommentiert unter ein Foto des C mit seiner Freundin, dass C schwul sei.

Userin Ursula (U) missfallen die Instagram-Bilder von Chris alias Cupcake TV (C). Nachdem U mehrfach in den Kommentarspalten negatives Feedback hinterlassen hat, bezeichnet sie C unter einem Pärchenfoto mit dessen Freundin als „schwul“. C stellt Strafantrag.

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