"Schwul" kann strafbare Beleidigung sein

9. Mai 2023

28 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die wütende Social-Media Nutzerin U kommentiert unter ein Foto des C mit seiner Freundin, dass C schwul sei.

Userin Ursula (U) missfallen die Instagram-Bilder von Chris alias Cupcake TV (C). Nachdem U mehrfach in den Kommentarspalten negatives Feedback hinterlassen hat, bezeichnet sie C unter einem Pärchenfoto mit dessen Freundin als „schwul“. C stellt Strafantrag.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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