Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2022
"Schwul" kann strafbare Beleidigung sein
"Schwul" kann strafbare Beleidigung sein
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Userin Ursula (U) missfallen die Instagram-Bilder von Chris alias CupcakeTV (C). Nachdem U mehrfach in den Kommentarspalten negatives Feedback hinterlassen hat, bezeichnet sie C unter einem Pärchenfoto mit dessen Freundin als „schwul“. C stellt Strafantrag.
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Einordnung des Falls
Das OLG Köln hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Begriff „schwul“ eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht. Während die Vorinstanz dies für den vorliegenden Fall noch ausgeschlossen hatte, kam das OLG zu dem Schluss, dass es sich hier je nach Umstand des konkreten Einzelfalles durchaus um eine strafbare Beleidigung handeln könne.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte U sich wegen Beleidigung strafbar gemacht haben (§ 185 StGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat U eine Tatsache behauptet?
Nein!
3. Hat U ein Werturteil kundgetan?
Genau, so ist das!
4. Ist es in jedem Fall ehrverletzend jemanden als schwul zu bezeichnen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Kann es im Einzelfall ehrverletztend sein, jemanden als schwul zu bezeichnen?
Ja!
6. Hat vorliegend die Bezeichnung des C als schwul ehrverletzenden Charakter?
Genau, so ist das!
7. Überwiegt die Meinungsfreiheit der U hier aber die Schutzwürdigkeit des C?
Nein, das trifft nicht zu!
8. Hat U sich nach § 185 StGB strafbar gemacht?
Ja!
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