Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Strafrecht
Grenzen der beleidigungsfreien Sphäre
Nach einer Kontrolle auf einer Polizeiwache, verlässt T diese mit ihrer Freundin F. Als sie durch die Tür gehen, bezeichnet T die Polizisten der Wache im Gespräch mit F lautstark als „Hurensöhne“. Ob sie damit rechnete, dass die Beamten dies hören, ist unklar.
Strafbarkeit der Aufnahme von Polizeieinsätzen?
Immer häufiger werden Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit von betroffenen oder unbeteiligten Personen gefilmt oder aufgenommen. Mit der strafrechtlichen Relevanz der Aufnahme eines rechtmäßigen Polizeieinsatzes hatte sich mit dem OLG Zweibrücken nun erstmalig auch ein Obergericht inzident zu befassen. Nicht nur aufgrund der Aktualität dieses Phänomens, sondern auch dem Umstand, dass in der Prüfung der Umgang mit der weitgehend unbekannten Norm der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes getestet werden kann, eignet sich die Entscheidung hervorragend, um Examenskandidatinnen in der schriftlichen oder mündlichen Prüfung herauszufordern.
Beleidigende Äußerungen über Renate Künast in sozialen Netzwerken - "Hassrede" im Internet
Der Beschluss des KG Berlin befasst sich mit den Grenzen der Meinungsfreiheit und unzulässigen beleidigenden Kommentaren im Internet („Hassrede“). Geradezu lehrbuchhaft wird hier die Meinungsfreiheit des Facebook-Nutzers auf der einen Seite mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Renate Künast auf der anderen Seite abgewogen. Aufgrund der Verflechtung des Strafrechts und öffentlichen Rechts und dem Umstand, dass es ein sehr prominentes Opfer betrifft, ist der Fall höchst examensrelevant.
"Schwul" kann strafbare Beleidigung sein - Jurafuchs
Das OLG Köln hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Begriff „schwul“ eine strafbare Beleidigung darstellt oder nicht. Während die Vorinstanz dies für den vorliegenden Fall noch ausgeschlossen hatte, kam das OLG zu dem Schluss, dass es sich hier je nach Umstand des konkreten Einzelfalles durchaus um eine strafbare Beleidigung handeln könne.