Gefährdungsschaden - Fehlende Bonität

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Schwindler S gibt gegenüber der Bank B glaubhaft vor, er verfüge über mehrere Eigentumswohnungen. Daraufhin zahlt B dem S einen hohen Kredit aus. Tatsächlich ist S pleite und vermögenslos.

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Einordnung des Falls

Gefährdungsschaden - Fehlende Bonität

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. S hat die B getäuscht.

Ja, in der Tat!

Eine Täuschung ist das Einwirken auf einen anderen mit dem Ziel einen Irrtum zu erregen. S hat die B erfolgreich über das Eigentum an mehreren Eigentumswohnungen und damit über seine Vermögenslage getäuscht.
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2. B hat daraufhin eine Vermögensverfügung getätigt.

Ja!

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Durch die Auszahlung des Kredits an S hat die B eine Vermögensverfügung getätigt.

3. Ein Vermögensschaden kann erst vorliegen, wenn S die Kreditraten nicht mehr bezahlt und B den S vergeblich versucht in Anspruch zu nehmen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo, welcher im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit der Vermögensverfügung ermittelt wird.. Ein Vermögensschaden kann bei einem Eingehungsbetrug bereits vorliegen, wenn sich zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche auf der Seite des Betrugopfers ein wirtschaftliches Minus ergibt (= Gefährdungsschaden). Wegen der fehlende Bonität und Sicherheiten besteht die große Gefahr, dass die B ihre Forderung gegen S nicht geltend machen kann. Bereits mit der verbindlichen Kreditzusage, liegt ein Vermögensschaden vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUL

juliavdb

9.2.2023, 13:09:38

Hallo, Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn S im Zeitpunkt des Vertragsschlusses weiß, dass er zwar die ersten paar Raten bezahlen kann, später aber nicht mehr in der Lage sein wird, das Darlehen zurückzuzahlen (in ein paar Monaten oder Jahren)? Liegt dann der Vermögensschaden bei der Bank auch jetzt schon vor oder erst dann, wenn S zahlungsunfähig wird? Viele Grüße, Julia

Nora Mommsen

Nora Mommsen

13.2.2023, 16:55:27

Hallo juliavdb, danke für deine Frage. Das ändert dem Grunde nach nichts - es gibt kein Kriterium der zeitlichen Unmittelbarkeit der Schadensrealisierung. Wenn S weiß, dass er die Raten nicht wird zahlen können, liegt ein Fall der Täuschung und der schadensgleichen Vermögensgefährdung vor. Vergleichbar könnte dies sein mit dem Fall des Stundungsbetrugs. Hier hält der Täter den Geschädigten (vorübergehend) von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab. Dies ist strafbar, wenn die Chancen für die Erfüllung eines Anspruchs gerade durch den Zeitablauf verschlechtert werden. Weiß also der Schuldner, dass der mit fortschreitender Zeit die Raten nicht wird zahlen können ist schon mit Auszahlung des Darlehens eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

JUL

juliavdb

13.2.2023, 21:10:20

Ah Dankeschön!

Lord Denning

Lord Denning

13.7.2024, 16:50:14

Sind das Synonyme?

PAT

Patrick4219

30.7.2024, 13:37:45

Ja, genau so ist es.


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