Individueller Schadenseinschlag I – Melkmaschinenfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vertreter V verkauft Bauer B eine Melkmaschine zum Kaufpreis von €350.000, was deren objektivem Wert entspricht. B hat 50 Kühe und V hatte ihm vertraglich zugesichert, dass die Maschine für 50 Kühe geeignet wäre. Die Maschine ist jedoch nur für 10 Kühe ausgelegt.
Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag I – Melkmaschinenfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B wurde von V getäuscht.
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Ja!
2. B hat eine Vermögensverfügung getätigt.
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Genau, so ist das!
3. Da der objektive Wert der Melkmaschine dem von B gezahlten Kaufpreis entspricht, liegt kein Vermögensschaden vor.
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Nein, das trifft nicht zu!