Finalzusammenhang 3
13. Februar 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T droht O mit der Veröffentlichung sehr intimer Informationen. Er würde jedoch davon absehen, wenn O ihm an einem Treffpunkt Bargeld überreicht. O verständigt aus Angst die Polizei, die aber nur empfiehlt das Bargeld zu überreichen. O zweifelt an der Kompetenz und überreicht das Geld.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung vor (§ 253 StGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sophia
21.1.2025, 13:06:17
Nach dem Text zur Bildung des Maßstabs heißt es: „Nach dem BGH scheidet der
Finalzusammenhangaus, wenn der Täter alleine aufgrund einer anderen Ursache als der Nötigung handelt.“ Muss es nicht das Opfer sein, welches alleine aufgrund einer anderem Ursache als der Nötigung handelt damit der nötigungsspezifischen Zusammenhang nicht vorliegt?