Finalzusammenhang 3

13. Februar 2025

1 Kommentar

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T droht O mit der Veröffentlichung sehr intimer Informationen. Er würde jedoch davon absehen, wenn O ihm an einem Treffpunkt Bargeld überreicht. O verständigt aus Angst die Polizei, die aber nur empfiehlt das Bargeld zu überreichen. O zweifelt an der Kompetenz und überreicht das Geld.

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Einordnung des Falls

Finalzusammenhang 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es liegt ein Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung vor (§ 253 StGB).

Genau, so ist das!

Der Finalzusammenhang liegt vor, wenn die Vermögensminderung objektiv kausal und zurechenbar auf die Nötigung zurückzuführen ist.. Nach dem BGH scheidet der Finalzusammenhang aus, wenn der Täter alleine aufgrund einer anderen Ursache als der Nötigung handelt. Vorliegend ist die konkrete Ursache - wie so häufig in der Praxis - nicht ermittelbar. Vielmehr erscheinen sowohl der Hinweis als auch die Nötigung für die Tat kausal. Nimmt man die Rechtsprechung wörtlich liegt daher der erforderliche Finalzusammenhang vor.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sophia

Sophia

21.1.2025, 13:06:17

Nach dem Text zur Bildung des Maßstabs heißt es: „Nach dem BGH scheidet der

Finalzusammenhang

aus, wenn der Täter alleine aufgrund einer anderen Ursache als der Nötigung handelt.“ Muss es nicht das Opfer sein, welches alleine aufgrund einer anderem Ursache als der Nötigung handelt damit der nötigungsspezifischen Zusammenhang nicht vorliegt?


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