Finalzusammenhang BGH 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beschützt seinen Freund D vor O. Dabei schlägt er O mehrmals ins Gesicht und tritt ihr gegen das Schienbein. Als O am Boden liegt, fordert T sie auf, ihm noch € 300 zu überreichen. O übergibt das Geld. Danach sagt T, dass er ihr noch eine Abreibung verpasse, wenn sie die Polizei rufen sollte.
Einordnung des Falls
Finalzusammenhang BGH 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Finalzusammenhang zwischen den Nötigungsmitteln “Schläge und Tritte“ und der Vermögensminderung vor.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Es liegt aber ein Finalzusammenhang zwischen der „Androhung einer Abreibung“ und Os Vermögensminderung vor.
Diese Rechtsfrage lösen 55,5 % der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Antonia
18.1.2024, 05:04:45
wo genau prüft man den Finalzusammenhang? Danke!
Leo Lee
20.1.2024, 14:07:03
Hallo Antonia, vielen Dank für diese sehr gute und wichtige Frage! In der Tat kann man den Finalzusammenhang sowohl im obj. Als auch im subjektiven Tatbestand prüfen (beides ist vertretbar). Meines Wissens prüft die überwiegende Ansicht wegen des subjektiven Charakters (weil es auf die SICHT des Täters ankommt) den Zusammenhang im subjektiven Tatbestand. Dies ist jedoch im wahrsten Sinne des Wortes „gleichgültig“, da du NIE den Aufbau erklären musst. Somit ist dieser „Streit“ rein akademischer Natur, weshalb du den Finalzusammenhang (egal ob bei obj. Oder subj. TB) einfach prüfst, ohne etwas dazu zu sagen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo