Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Finalzusammenhang BGH 2
Finalzusammenhang BGH 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beschützt seinen Freund D vor O. Dabei schlägt er O mehrmals ins Gesicht und tritt ihr gegen das Schienbein. Als O am Boden liegt, fordert T sie auf, ihm noch € 300 zu überreichen. O übergibt das Geld. Danach sagt T, dass er ihr noch eine Abreibung verpasse, wenn sie die Polizei rufen sollte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Finalzusammenhang BGH 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Finalzusammenhang zwischen den Nötigungsmitteln “Schläge und Tritte“ und der Vermögensminderung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt aber ein Finalzusammenhang zwischen der „Androhung einer Abreibung“ und Os Vermögensminderung vor.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
antoniasophie
18.1.2024, 05:04:45
Leo Lee
20.1.2024, 14:07:03
Hallo Antonia, vielen Dank für diese sehr gute und wichtige Frage! In der Tat kann man den
Finalzusammenhangsowohl im obj. Als auch im subjektiven Tatbestand prüfen (beides ist vertretbar). Meines Wissens prüft die überwiegende Ansicht wegen des subjektiven Charakters (weil es auf die SICHT des Täters ankommt) den Zusammenhang im subjektiven Tatbestand. Dies ist jedoch im wahrsten Sinne des Wortes „gleichgültig“, da du NIE den Aufbau erklären musst. Somit ist dieser „Streit“ rein akademischer Natur, weshalb du den
Finalzusammenhang(egal ob bei obj. Oder subj. TB) einfach prüfst, ohne etwas dazu zu sagen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Tinki
6.10.2024, 12:26:13
@[Leo Lee](213375) ist das nicht nur beim Raub der Fall? LG