Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
5. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherrin A erhält eine Baugenehmigung. Nachbar B erhebt dagegen Widerspruch bei der Baugenehmigungsbehörde. Diese hilft dem Widerspruch nicht ab. Die Widerspruchsbehörde hingegen hilft dem Widerspruch des B ab und hebt die Baugenehmigung auf. A klagt dagegen.
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Einordnung des Falls
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A begehrt die Aufhebung des Widerspruchsbescheids. Die Anfechtungsklage ist statthaft.
Ja, in der Tat!
2. A kann geltend machen, durch den Widerspruchsbescheid in einem ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein. Sie ist klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO).
Ja!
3. Grundsätzlich muss vor Erhebung der Anfechtungsklage ein Vorverfahren erfolglos durchgeführt worden sein (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Genau, so ist das!
4. Die Anfechtungsklage der A gegen den Widerspruchsbescheid ist zulässig, ohne dass A den Widerrufsbescheid in einem Vorverfahren noch einmal überprüfen lassen muss.
Ja, in der Tat!
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