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Kopftuchverbot im Rechtsreferendariat – Vereinbarkeit mit Art. 4 GG?
einfach
schwer
19. Juni 2026
1 Kommentar
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheRechtsreferendarin R trägt aus Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Das Gericht weist darauf hin, dass sie das Kopftuch nicht tragen dürfe, wenn sie von Bürgern als Repräsentantin des Staates wahrgenommen werden kann, etwa auf der Richterbank. R sieht ihre Rechte verletzt.
Einordnung
Kopftuchverbot im Rechtsreferendariat
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