Strafrecht
Strafprozessrecht
Vorverfahren / Ermittlungsverfahren
Voraussetzung für Beginn des Vorverfahrens – Anfangsverdacht
Voraussetzung für Beginn des Vorverfahrens – Anfangsverdacht
14. Juli 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (15.593 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T raubt den O bei einem Spaziergang direkt vor einer Polizeiwache aus. O betritt direkt danach die Wache und zeigt den Raub an. Der Polizist nimmt die Informationen auf und gibt sie an die Staatsanwältin weiter.
Diesen Fall lösen 86,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Voraussetzung für Beginn des Vorverfahrens – Anfangsverdacht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Ein Anfangsverdacht besteht.
Ja!
3. Die Staatsanwältin macht sich selbst strafbar, wenn sie keine Ermittlungen aufnimmt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Deno
26.6.2025, 14:55:31
"Hier liefert O als Zeuge durch seine Strafanzeige (§ 158 Abs. 1 Alt. 1 StPO) tatsächliche Anhaltspunkte, die zumindest die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat begründen." 1. Ist O hier nicht vielmehr Beschädigter als Zeuge? 2. Handelt es sich hier nicht um einen Strafantrag im weiteren Sinne, da O seinen Strafverfolgungswunsch nicht explizit geäußert hat oder warum geht man von einer Strafanzeige aus?