Anfangsverdacht/Legalitätsprinzip
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T raubt den O bei einem Spaziergang direkt vor einer Polizeiwache aus. O betritt direkt danach die Wache und zeigt den Raub an. Der Polizist nimmt die Informationen auf und gibt sie an die Staatsanwältin weiter.
Diesen Fall lösen 88,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anfangsverdacht/Legalitätsprinzip
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Anfangsverdacht besteht.
Ja!
3. Die Staatsanwältin macht sich selbst strafbar, wenn sie keine Ermittlungen aufnimmt.
Genau, so ist das!
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