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Wann ist ein Strafantrag erforderlich? (Einführung)
Sachverhalt
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Erfordernis eines Strafantrags bei absoluten Antragsdelikten – Terminologie der h.M.
T beleidigt seinen Nachbarn N seit Monaten aufs Übelste. Irgendwann reicht es N. Er verlangt bei der Polizei die Einleitung eines Strafverfahrens gegen T.
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Der stadtbekannte Querulant Q verbreitet in seiner eigenen Zeitung „Schwurbler Wochenschau” wahrheitswidrig, dass der städtische verbeamtete Sachbearbeiter S korrupt sei. Bürgermeisterin B ist empört und möchte Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) stellen.