Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 6
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 6
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D verdient seinen Lebensunterhalt damit, Drogen anzukaufen und an Kunden zu verkaufen. Für ihn arbeiten mehrere „Angestellte“, darunter ein Buchhalter, der den Warenverkehr und die Finanzen im Auge behält.
Diesen Fall lösen 96,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB, Gewerbebegriff 6
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D’s Drogenhandel ist eine offene Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. D betreibt den Drogenhandel planmäßig (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. D betreibt den Drogenhandel als Selbstständiger (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
4. Indem D mit Drogen handelt, übt er eine erlaubte Tätigkeit aus (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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