Grundfall 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hasst seinen Nachbarn N. Als dieser gerade mit einer lauten Heckenschere die Hecke schneidet, schreit T ihn an: „Verpiss dich aus meiner Straße du Bastard!“ N fühlt sich angegriffen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den N beleidigt (§ 185 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. N ist ein taugliches Tatobjekt.
Genau, so ist das!
3. T handelte vorsätzlich.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
8.7.2022, 11:36:04
Ich würde vielleicht noch einen kleinen Hinweis ergänzen, dass es hier nicht relevant ist, dass das Wort "Bastard" eigentlich ein uneheliches Kind bezeichnet und somit theoretisch eine Tatsachenbehauptung wäre, was aber aufgrund seiner heutigen Verwendung nicht mehr der Fall ist
Lukas_Mengestu
12.7.2022, 13:04:37
Den haben wir ergänzt. Danke DIr :-)
Gnu
14.1.2023, 18:57:55
Ich wäre hier davon ausgegangen, dass bei Zuruf über den lauten Geräuschpegel einer Motorsäge hinweg nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Betroffene einen hört oder versteht - ergo, dass der Vorsatz bezüglich des Kundgabeerfolgs fehlt. Was meint ihr? :)
Cosmonaut
23.1.2024, 19:46:10