Motorroller-Fall (APR und besondere Persönlichkeitsrechte)
15. August 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Promi P lässt sich für ein Fotoshooting auf einem Motorroller ablichten. Später verwendet der Hersteller H des Motorrads die Bilder unter Nennung des Namens von P für Werbezwecke. Die Zustimmung des P hat H absichtlich nicht eingeholt.
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