Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Forderungen als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
Forderungen als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
21. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Autohändler S hat eine Forderung gegen Kunde K. Er tritt sie wirksam an die Bank D ab. Einige Zeit später will G eine titulierte Forderung gegen S vollstrecken. Auf seinen Antrag hin pfändet und überweist das Vollstreckungsgericht die Forderung des S gegen K an G. D will dagegen vorgehen.
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