Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Tatbegehung des Täters gegenüber seinem Kind oder einer Person, die ihm zur Erziehung oder Betreuung anvertraut ist (Nr. 1)
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Tatbegehung des Täters gegenüber seinem Kind oder einer Person, die ihm zur Erziehung oder Betreuung anvertraut ist (Nr. 1)
18. März 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T geht mit ihrem dreijährigen Sohn O in einem unwegsamen Gelände wandern. Als T eine SMS von ihrer Freundin erhält, ob sie Lust hat, feiern zu gehen, lässt die T den O auf einer Parkbank zurück und sagt zu ihm, dass sie nur eben auf die Toilette geht.
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