Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung (Nr. 2)
Verursachung einer schweren Gesundheitsschädigung (Nr. 2)
30. August 2025
13 Kommentare
4,6 ★ (17.754 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Nach einem Barbesuch setzt der Inhaber der Bar die stark alkoholisierte O in ein Taxi. Als sich O übergeben muss, hält Taxifahrerin T an einer abgelegenen Landstraße an. Beim Aussteigen stürzt O und fällt in ein Schlammloch. T weigert sich die O in der nassen und verdreckten Kleidung weiter mitzunehmen und lässt sie bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zurück. O irrt umher und wird von einem Autofahrer auf der Landstraße erfasst. Dabei erleidet sie eine Querschnittslähmung.
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