Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 1 (Klage auf Geldleistungen)
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 1 (Klage auf Geldleistungen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin Lawra (L) beantragt Förderungsgelder nach dem BAföG. Die zuständige Behörde (B) bewilligt den Antrag. L erhält allerdings zu den bewilligten Zeitpunkten keine Auszahlungen.
Diesen Fall lösen 93,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 1 (Klage auf Geldleistungen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt L. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage ist in der VwGO ausdrücklich normiert.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn L den Erlass eines Verwaltungsakts begehrt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. L begehrt ein tatsächliches Handeln der Behörde. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.