Versuch: Rücktrittshandlung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte sich in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durch Gas töten. Daher dreht er alle Gashähne auf und wartet. Kurz darauf wird ihm bewusst, dass dadurch auch andere Menschen zu Schaden kommen können. Daher ruft er den Krankenwagen und die Polizei, dreht aber nicht die Gashähne zu und wird kurz darauf bewusstlos. Die Polizei rückt an und rettet alle Personen, inklusive A.
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Einordnung des Falls
Versuch: Rücktrittshandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein versuchter Totschlag durch Unterlassen (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat nach der Rechtsprechung die Tatvollendung verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
11.7.2022, 13:42:44
Das unmittelbare Ansetzen ist hier zu bejahend wenn A bewusstlos wird. Ist das nicht etwas zu spät? Gas ist natürlich in kleinen Mengen nicht sofort gefährlich aber da fällt Versuch und Rücktritt zusammen bzw. ist zeitlich zu nah beieinander mE nach.
Nora Mommsen
23.7.2022, 16:34:33
Hallo I-m-possible, die Lösung sagt dass
unmittelbares Ansetzen"spätestens" vorliegt, wenn er bewusstlos wird. Direkt beim Aufdrehen der Gashähne tritt noch keine unmittelbare Gefährdung ein, aber zu irgendeinem Zeitpunkt dazwischen Aufdrehen und Ohnmacht wird man es auf jeden Fall bejahen können. In der Klausur kannst du gut vertreten, einen früheren Zeitpunkt als das Bewusstlos werden zu wählen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Juraluchs
16.5.2023, 19:15:18
Wieso soll entgegen der allgemeinen Regel von der Unbeachtlichkeit hypothetischer Kausalverläufe hier diese Frage "kritisch" sein?