§ 604 Abs. 2 S. 2 BGB

3. November 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Nachbarin A leiht ihrem Nachbarn B eine Leiter, damit B seine Regenrinne säubern kann. Nachdem zwei Wochen verstrichen sind und B die Regenrinne hätte putzen können, verlangt A die Leiter zurück. B erwidert, er sei krank gewesen und benötige die Leiter deshalb noch.

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