§ 604 Abs. 2 S. 2 BGB
19. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Nachbarin A leiht ihrem Nachbarn B eine Leiter, damit B seine Regenrinne säubern kann. Nachdem zwei Wochen verstrichen sind und B die Regenrinne hätte putzen können, verlangt A die Leiter zurück. B erwidert, er sei krank gewesen und benötige die Leiter deshalb noch.
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