Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.
Diesen Fall lösen 91,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es steht einem Sachmangel gleich, wenn eine falsche Sache geliefert wird (§ 434 Abs. 5 BGB).
Genau, so ist das!
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2. Durch die Lieferung der Katzenstatue hat V seine geschuldete Leistung erbracht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
7.4.2021, 07:48:05
Ich fände es super, wenn hier noch ein Fall zur Aliud-Lieferung bei
Stückschuld(Streit Mangel vs Nichterfüllung) hinzugefügt würde 0:) Und vllt auch noch ein kleines Fällchen zum Problem Qualitätsaliud (Sommerweizen/Winterweizen) ... :)
Tobias Holm
27.4.2022, 19:31:50
Liebes Jura-Fuchs-Team, ich habe soeben einen ähnlichen Fall bearbeitet und dort wird zusätzlich auf die Unterscheidung von „Identitäts-Aliud“ und „Qualifikations-Aliud“ hingewiesen. Ist diese Unterscheidung auch nach dem § 434 V BGB n.F. nach wie vor notwendig oder kann auf diese verzichtet werden, da es ausschließlich darauf ankommt, ob die Sache nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrages geliefert wurde? Vielen Dank im Voraus. :) Mit freundlichen Grüßen Tobias
Lukas_Mengestu
2.5.2022, 17:11:28
Hallo Tobias, vom
Identitätsaliudspricht man, wenn bei einer
Stückschuldetwas anderes als die nach ihrer Identität bezeichnete Sache geliefert wird. Ein Qualitätsaliud liegt dagegen vor, wenn die gelieferte Sache eines Gattungskaufs nicht diejenigen Eigenschaften aufweist, die sie zu einer Sache der geschuldeten Gattung machen (Vgl. Faust, in: BeckOK-BGB, 61.Ed. 01.11.2021, § 434 RdNr. 107). Die Novellierung des Kaufrechts zum 1.1.2022 hat insoweit überhaupt keine Neuerung gebracht. Nach heute überwiegender Auffassung sind beide Fälle auch dem Mangel gleichzustellen, weswegen die Unterscheidung keine große Relevanz hat. Ein Teil der Literatur hat besonders im Anschluss an die erstmalige Gleichstellung der Falschlieferung mit der Schlechtlieferung (Schuldrechtsreform 2002) vertreten, dass dies lediglich für das Qualitätsaliud geben sollte. Denn nur dort hatte es vor der Gleichstellung Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Überwiegend wird dem entgegengehalten, dass 2002 die Rechtsfolgen der Stück- und Gattungsschuld weitgehend aneinander angeglichen werden sollten. Insoweit bestünde kein Bedarf an einer teleologischen Reduktion des § 434 Abs. 3 BGB (heute § 434 Abs. 5 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Tobias Holm
7.5.2022, 13:34:46
Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung Lukas! :) Du hast mir damit sehr weitergeholfen.🙌🏻 Beste Grüße Tobias
Jenny
7.1.2024, 07:59:31
Mir ist noch nicht ganz klar weshalb bei mangelhafter Leistung (z.B. beschädigtes statt unbeschädigtes Auto) das Gewährleistungsrecht anwendbar ist und sich der Erfüllungsanspruch damit in einen Nacherfüllungsanspruch umwandelt, in diesem Fall (Aliud) aber nicht.
Jan
18.1.2024, 11:04:49
Ich habe das so verstanden, dass sich der Erfüllungsanspruch eben wegen der Gleichstellung von aliud und Mangel auch hier in einen Nacherfüllungsanspruch wandelt. Es wird ja gerade auf die Rechte aus § 437 verwiesen.
paulmachtexamen
20.5.2024, 16:13:44
Liebes Jurafuchsteam, ich würde mich sehr über ein Fällchen zum Problemkreis des höherwertigen Aliuds freuen. Das Problem ist nämlich trotz neuer Vorschrift (434 n.F.) weiterhin relevant. Beste Grüße Paul
Jimmy105
20.8.2024, 20:45:35
muss man hier nicht zumindest noch andenken ob eine "Erfüllung statt" stattgefunden hat?
Timurso
21.8.2024, 01:58:20
Eine Annahme an Erfüllung statt würde voraussetzen, dass durch die Lieferung der falschen Statue keine Erfüllung des Hauptleistungsanspruchs eingetreten ist. Das ist aber der Fall, deswegen ist es ja ein Sachmangel, der einen Nacherfüllungsanspruch auslöst (einen Nebeneinander von Erfüllungs- und Nacherfüllungsanspruch würde keinen Sinn ergeben). Davon abgesehen, dass der Käufer hier ganz offensichtlich nicht mit der Lieferung der falschen Statue einverstanden ist und auch deshalb eine Annahme an Erfüllung statt ausscheidet.
Jimmy105
21.8.2024, 13:26:56
Ich bin voll bei dir. Der Gedanke war eher ob das Erwähnenswert ist. Die Annahme Erfüllungs statt schließt ja einen Mangel aus. Übrigens meintest du wohl, dass die Lieferung der falschen Statue dann die Hauptleistungspflicht erfüllen würde.
jc1909
10.9.2024, 18:08:14
Christian Leupold-Wendling
13.9.2024, 15:53:21
Hallo jc1909, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team