Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.

Einordnung des Falls

Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es steht einem Sachmangel gleich, wenn eine falsche Sache geliefert wird (§ 434 Abs. 5 BGB).

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Genau, so ist das!

Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden.Wie bei einem Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB stehen dem Käufer also die Mängelgewährleistungsrechte zu (§ 437 BGB).§ 434 Abs. 5 BGB n.F. = § 434 Abs. 3 BGB a.F.

2. Durch die Lieferung der Katzenstatue hat V seine geschuldete Leistung erbracht.

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Nein, das trifft nicht zu!

Der Verkäufer schuldet bei einem Kaufvertrag Übergabe und Übereignung der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB). Diese Sache muss frei von Mängeln sein. Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden. V hat statt der geschuldeten Gansstatue eine Katzenstatue geschickt. K musst davon ausgehen, dass V damit seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen wollte. Die Aliudlieferung wird einem Sachmangel gleichgestellt. Folglich hat V seine geschuldete Leistung, Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Gans-Statue, nicht erbracht..

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