Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung


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Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.

Einordnung des Falls

Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es steht einem Sachmangel gleich, wenn eine falsche Sache geliefert wird (§ 434 Abs. 5 BGB).

Genau, so ist das!

Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden.Wie bei einem Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB stehen dem Käufer also die Mängelgewährleistungsrechte zu (§ 437 BGB).§ 434 Abs. 5 BGB n.F. = § 434 Abs. 3 BGB a.F.

2. Durch die Lieferung der Katzenstatue hat V seine geschuldete Leistung erbracht.

Nein, das trifft nicht zu!

Der Verkäufer schuldet bei einem Kaufvertrag Übergabe und Übereignung der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB). Diese Sache muss frei von Mängeln sein. Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden. V hat statt der geschuldeten Gansstatue eine Katzenstatue geschickt. K musst davon ausgehen, dass V damit seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen wollte. Die Aliudlieferung wird einem Sachmangel gleichgestellt. Folglich hat V seine geschuldete Leistung, Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Gans-Statue, nicht erbracht..

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TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

7.4.2021, 07:48:05

Ich fände es super, wenn hier noch ein Fall zur Aliud-Lieferung bei Stückschuld (Streit Mangel vs Nichterfüllung) hinzugefügt würde 0:) Und vllt auch noch ein kleines Fällchen zum Problem Qualitätsaliud (Sommerweizen/Winterweizen) ... :)

Tobias Holm

Tobias Holm

27.4.2022, 19:31:50

Liebes Jura-Fuchs-Team, ich habe soeben einen ähnlichen Fall bearbeitet und dort wird zusätzlich auf die Unterscheidung von „Identitäts-Aliud“ und „Qualifikations-Aliud“ hingewiesen. Ist diese Unterscheidung auch nach dem § 434 V BGB n.F. nach wie vor notwendig oder kann auf diese verzichtet werden, da es ausschließlich darauf ankommt, ob die Sache nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrages geliefert wurde? Vielen Dank im Voraus. :) Mit freundlichen Grüßen Tobias

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

2.5.2022, 17:11:28

Hallo Tobias, vom Identitätsaliud spricht man, wenn bei einer Stückschuld etwas anderes als die nach ihrer Identität bezeichnete Sache geliefert wird. Ein Qualitätsaliud liegt dagegen vor, wenn die gelieferte Sache eines Gattungskaufs nicht diejenigen Eigenschaften aufweist, die sie zu einer Sache der geschuldeten Gattung machen (Vgl. Faust, in: BeckOK-BGB, 61.Ed. 01.11.2021, § 434 RdNr. 107). Die Novellierung des Kaufrechts zum 1.1.2022 hat insoweit überhaupt keine Neuerung gebracht. Nach heute überwiegender Auffassung sind beide Fälle auch dem Mangel gleichzustellen, weswegen die Unterscheidung keine große Relevanz hat. Ein Teil der Literatur hat besonders im Anschluss an die erstmalige Gleichstellung der Falschlieferung mit der Schlechtlieferung (Schuldrechtsreform 2002) vertreten, dass dies lediglich für das Qualitätsaliud geben sollte. Denn nur dort hatte es vor der Gleichstellung Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Überwiegend wird dem entgegengehalten, dass 2002 die Rechtsfolgen der Stück- und Gattungsschuld weitgehend aneinander angeglichen werden sollten. Insoweit bestünde kein Bedarf an einer teleologischen Reduktion des § 434 Abs. 3 BGB (heute § 434 Abs. 5 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Tobias Holm

Tobias Holm

7.5.2022, 13:34:46

Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung Lukas! :) Du hast mir damit sehr weitergeholfen.🙌🏻 Beste Grüße Tobias

JEN

Jenny

7.1.2024, 07:59:31

Mir ist noch nicht ganz klar weshalb bei mangelhafter Leistung (z.B. beschädigtes statt unbeschädigtes Auto) das Gewährleistungsrecht anwendbar ist und sich der Erfüllungsanspruch damit in einen Nacherfüllungsanspruch umwandelt, in diesem Fall (Aliud) aber nicht.

Jan

Jan

18.1.2024, 11:04:49

Ich habe das so verstanden, dass sich der Erfüllungsanspruch eben wegen der Gleichstellung von aliud und Mangel auch hier in einen Nacherfüllungsanspruch wandelt. Es wird ja gerade auf die Rechte aus § 437 verwiesen.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

20.5.2024, 16:13:44

Liebes Jurafuchsteam, ich würde mich sehr über ein Fällchen zum Problemkreis des höherwertigen Aliuds freuen. Das Problem ist nämlich trotz neuer Vorschrift (434 n.F.) weiterhin relevant. Beste Grüße Paul


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