Zivilrecht

Kaufrecht

Sach- und Rechtsmängel

Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung

Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung

4. April 2025

20 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem
Neues Kaufrecht 2022

Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.

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Einordnung des Falls

Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es steht einem Sachmangel gleich, wenn eine falsche Sache geliefert wird (§ 434 Abs. 5 BGB).

Genau, so ist das!

Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden.Wie bei einem Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB stehen dem Käufer also die Mängelgewährleistungsrechte zu (§ 437 BGB).§ 434 Abs. 5 BGB n.F. = § 434 Abs. 3 BGB a.F.
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2. Durch die Lieferung der Katzenstatue hat V seine geschuldete Leistung erbracht.

Nein, das trifft nicht zu!

Der Verkäufer schuldet bei einem Kaufvertrag Übergabe und Übereignung der Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB). Diese Sache muss frei von Mängeln sein. Es steht einem Sachmangel nach § 434 Abs. 5 BGB gleich, wenn eine andere Sache als die vereinbarte geliefert wird (aliud). Die Sache muss nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags geliefert werden. V hat statt der geschuldeten Gansstatue eine Katzenstatue geschickt. K musst davon ausgehen, dass V damit seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen wollte. Die Aliudlieferung wird einem Sachmangel gleichgestellt. Folglich hat V seine geschuldete Leistung, Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Gans-Statue, nicht erbracht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

7.4.2021, 07:48:05

Ich fände es super, wenn hier noch ein Fall zur

Aliud-Lieferung

bei

Stückschuld

(Streit Mangel vs Nichterfüllung) hinzugefügt würde 0:) Und vllt auch noch ein kleines Fällchen zum Problem Qualitätsaliud (Sommerweizen/Winterweizen) ... :)

Tobias Holm

Tobias Holm

27.4.2022, 19:31:50

Liebes Jura-Fuchs-Team, ich habe soeben einen ähnlichen Fall bearbeitet und dort wird zusätzlich auf die Unterscheidung von „Identitäts-Aliud“ und „Qualifikations-Aliud“ hingewiesen. Ist diese Unterscheidung auch nach dem §

434 V BGB

n.F. nach wie vor notwendig oder kann auf diese verzichtet werden, da es ausschließlich darauf ankommt, ob die Sache nach dem

objektiven Empfängerhorizont

des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrages geliefert wurde? Vielen Dank im Voraus. :) Mit freundlichen Grüßen Tobias

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

2.5.2022, 17:11:28

Hallo Tobias, vom

Identitätsaliud

spricht man, wenn bei einer

Stückschuld

etwas anderes als die nach ihrer Identität bezeichnete Sache geliefert wird. Ein Qualitätsaliud liegt dagegen vor, wenn die gelieferte Sache eines Gattungskaufs nicht diejenigen Eigenschaften aufweist, die sie zu einer Sache der geschuldeten Gattung machen (Vgl. Faust, in: BeckOK-BGB, 61.Ed. 01.11.2021, § 434 RdNr. 107). Die Novellierung des Kaufrechts zum 1.1.2022 hat insoweit überhaupt keine Neuerung gebracht. Nach heute überwiegender Auffassung sind beide Fälle auch dem Mangel gleichzustellen, weswegen die Unterscheidung keine große Relevanz hat. Ein Teil der Literatur hat besonders im Anschluss an die erstmalige Gleichstellung der

Falschlieferung

mit der Schlechtlieferung (Schuldrechtsreform 2002) vertreten, dass dies lediglich für das Qualitätsaliud geben sollte. Denn nur dort hatte es vor der Gleichstellung Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Überwiegend wird dem entgegengehalten, dass 2002 die Rechtsfolgen der Stück- und

Gattungsschuld

weitgehend aneinander angeglichen werden sollten. Insoweit bestünde kein Bedarf an einer teleologischen Reduktion des § 434 Abs. 3 BGB (heute

§ 434 Abs. 5 BGB

). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Tobias Holm

Tobias Holm

7.5.2022, 13:34:46

Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung Lukas! :) Du hast mir damit sehr weitergeholfen.🙌🏻 Beste Grüße Tobias

JEN

Jenny

7.1.2024, 07:59:31

Mir ist noch nicht ganz klar weshalb bei mangelhafter Leistung (z.B. beschädigtes statt unbeschädigtes Auto) das Gewährleistungsrecht anwendbar ist und sich der Erfüllungsanspruch damit in einen

Nacherfüllungsanspruch

umwandelt, in diesem Fall (Aliud) aber nicht.

Jan

Jan

18.1.2024, 11:04:49

Ich habe das so verstanden, dass sich der Erfüllungsanspruch eben wegen der Gleichstellung von aliud und Mangel auch hier in einen

Nacherfüllungsanspruch

wandelt. Es wird ja gerade auf die Rechte aus § 437 verwiesen.

paulmachtexamen

paulmachtexamen

20.5.2024, 16:13:44

Liebes Jurafuchsteam, ich würde mich sehr über ein Fällchen zum Problemkreis des höherwertigen Aliuds freuen. Das Problem ist nämlich trotz neuer Vorschrift (434 n.F.) weiterhin relevant. Beste Grüße Paul

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

11.10.2024, 16:43:28

Hallo paulmachtexamen, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

JI

Jimmy105

20.8.2024, 20:45:35

muss man hier nicht zumindest noch andenken ob eine "Erfüllung statt" stattgefunden hat?

TI

Timurso

21.8.2024, 01:58:20

Eine

Annahme an Erfüllung statt

würde voraussetzen, dass durch die Lieferung der falschen Statue keine Erfüllung des Hauptleistungsanspruchs eingetreten ist. Das ist aber der Fall, deswegen ist es ja ein Sachmangel, der einen

Nacherfüllungsanspruch

auslöst (einen Nebeneinander von Erfüllungs- und

Nacherfüllungsanspruch

würde keinen Sinn ergeben). Davon abgesehen, dass der Käufer hier ganz offensichtlich nicht mit der Lieferung der falschen Statue einverstanden ist und auch deshalb eine

Annahme an Erfüllung statt

ausscheidet.

JI

Jimmy105

21.8.2024, 13:26:56

Ich bin voll bei dir. Der Gedanke war eher ob das Erwähnenswert ist. Die Annahme Erfüllungs statt schließt ja einen Mangel aus. Übrigens meintest du wohl, dass die Lieferung der falschen Statue dann die

Hauptleistungspflicht

erfüllen würde.

JC1909

jc1909

10.9.2024, 18:08:14

Könnt ihr auch Fälle zum besseren aliud und zum aliud bei der

Stückschuld

machen?

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

13.9.2024, 15:53:21

Hallo jc1909, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team


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