Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag über eine Gans-Statue. Mit dem Willen, seiner Vertragsverpflichtung nachzukommen, liefert V jedoch die Statue einer Katze.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachmangel: Lieferung anderer Sache, § 434 Abs. 5 – Falschlieferung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es steht einem Sachmangel gleich, wenn eine falsche Sache geliefert wird (§ 434 Abs. 5 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Lieferung der Katzenstatue hat V seine geschuldete Leistung erbracht.
Nein, das trifft nicht zu!
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