Rechtsfolgen des Beseitigungsanspruchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeiterin A und Bonze B sind Nachbarn. B hat in seinem Garten ein Tennisfeld, A nur eine große Pappel. Die Wurzeln der Pappel wachsen in das Grundstück des B hinein und verursachen große Verwölbungen des Bodenbelags auf dem Tennisfeld. Um die Wurzeln zu entfernen, müsste zunächst der Bodenbelag entfernt werden.
Einordnung des Falls
Rechtsfolgen des Beseitigungsanspruchs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat gegen A einen Beseitigungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1 S. 1 BGB.
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Genau, so ist das!
2. Als Rechtsfolge muss A zumindest die Wurzeln auf dem Grundstück des B beseitigen.
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Ja, in der Tat!
3. A müsste nach der Entfernung der Wurzeln auch den Tennisbelag neu verlegen.
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Ja!
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Fahrradfischlein
3.2.2021, 14:06:34
Besteht hier nicht evtl eine Duldungspflicht wegen ortsüblicher Nutzung? Ein Baum, der Wurzeln bis auf das Nachbargrundstück ausbildet ist ja im Gegensatz zu einem Tennisplatz "der Normalfall"

Speetzchen
3.2.2021, 16:02:04
wenn ein AS aus 1004 BGB besteht, kann schon keine Duldungspflicht bestehen. Aber man hätte noch § 910 BGB ergänzen. Der Nachbar hat ein Recht auf Beseitigung bei Überhang. Lg