Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Grundfall: Unterlassungsanspruch
Grundfall: Unterlassungsanspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S wirft seinem Nachbarn N ständig Müll in den Garten. Weil N keinen Streit möchte, räumt er diesen einfach selbst weg. Irgendwann reicht es ihm aber und er verlangt von S sowohl die Beseitigung als auch die zukünftige Unterlassung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Unterlassungsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für einen Beseitigungsanspruch müssen die Voraussetzungen des § 1004 Abs. 1 S.1 BGB vorliegen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB hat identische Voraussetzungen wie der Beseitigungsanspruch.
Nein!
3. Liegt in dem Abladen des Mülls eine Eigentumsbeeinträchtigung vor.
Genau, so ist das!
4. Es besteht eine Wiederholungsgefahr.
Ja, in der Tat!
5. S ist Störer.
Ja!
6. N kann von S sowohl die Beseitigung als auch die Unterlassung verlangen.
Genau, so ist das!
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