Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Gewalt gegen Dritte (Dreiecksnötigung)
Gewalt gegen Dritte (Dreiecksnötigung)
17. August 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (16.937 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erteilt dem Blindenführer B einen heftigen Schlag, weswegen B benommen stehen bleibt. Die anwesende sehbehinderte O kann sich ohne ihren Helfer B nicht fortbewegen.
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