Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung
Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung
19. August 2025
4,8 ★ (13.591 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O schuldet T €200. T sagt O, dass ihn die stadtbekannte Schlägertruppe besuchen werde, sollte O seine Schulden nicht bald begleichen. In Wahrheit weiß T nicht, wie er an die Schlägertruppe herankommt. O nimmt die Aussage des T ernst und zahlt am nächsten Tag.
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