Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Dem Erklärenden bekannte Sprachbarriere auf Empfängerseite
Dem Erklärenden bekannte Sprachbarriere auf Empfängerseite
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V kündigt seinem ausländischen Mieter M mündlich den Geschäftsraummietvertrag. Weil M, wie V weiß, nicht Deutsch spricht, versteht M den V nicht, nickt aber höflich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dem Erklärenden bekannte Sprachbarriere auf Empfängerseite
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung des V bedurfte der Schriftform.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat den Mietvertrag wirksam mündlich gekündigt.
Nein, das trifft nicht zu!
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