Widerrufsrecht bei Messekauf
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K besucht als Verbraucher eine Konsumgüter-Messe. Dort unterhält V einen Stand. K kauft bei V einen Staubsauger für 1000,-€. V klärt K nicht über ein Widerrufsrecht auf. Nach einem Monat bereut K den Kauf und möchte den Staubsauger zurückgeben.
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Einordnung des Falls
Widerrufsrecht bei Messekauf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat ein gesetzliches Widerrufsrecht aus § 312g Abs. 1 BGB, wenn er den Kaufvertrag mit V "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossen hat (§ 312b BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die §§ 312a bis 312h BGB gelten nur für Verbraucherverträge, d.h. Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 310 Abs. 3 BGB).
Ja!
3. Bei dem Messestand des V handelt es sich um einen "Geschäftsraum", d.h. einen beweglichen Gewerberaum, in dem der V seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. (§ 312b Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. K kann den Kaufvertrag widerrufen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Wenn K ein gesetzliches Widerrufsrecht hat und rechtzeitig den Widerruf erklärt, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (§ 355 Abs. 3 S. 1 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
CatchMeIfYouCan
22.3.2020, 11:06:45
Ergibt sich aus der letzten Frage nicht ein Widerrufsrecht nach §355 Abs. 2 BGB? Dann hat er ein Widerrufsrecht (das er nach Ablauf der Frist verwirkt hat). Kann man mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nicht davon ausgehen, daß ein Widerrufsrecht von 2 Wochen i.d.R. üblich sind? Vielen Dank
Stefan Thomas Neuhöfer
31.3.2020, 16:24:30
Hi, vielen Dank für den Beitrag! Leider stehe ich etwas auf dem Schlauch und verstehe nicht genau, was Du meinst- würdest Du mir bitte nochmal etwas auf die Sprünge helfen? In § 355 Abs. 2 BGB ist ja grundsätzlich nur die Frist des Widerrufes geregelt. Allerdings setzt der Widerruf mit den Rechtsfolgen der Rückabwicklung gem. §§ 355ff. BGB (gedanklich vorgelagert) ein WiderrufsRECHT voraus. Nur wenn ein solches WiderrufsRECHT besteht, kann binnen der WiderrufsFRIST der Widerruf erklärt werden. Ich freue mich auf Deine Antwort, damit wir hier alle Fragen klären können! Viele Grüße Für das Jurafuchs-Team - Stefan
CatchMeIfYouCan
31.3.2020, 16:34:53
Hey Stefan, ich dachte bei Verbraucherverträgen hätte man automatisch ein Widerrufsrecht. Das habe ich missverstanden. Vielen Dank für Deine Antwort. Das hat mir sehr weitergeholfen. Viele Grüße Philipp
Pele
30.7.2020, 21:01:34
Auch für mich stellt sich die Frage, ob nicht doch ein Widerspruchsrecht besteht. Die Konstellation ist irgendwie nicht so gut verständlich.
Eigentum verpflichtet 🏔️
31.7.2020, 00:16:09
Hallo Pele, danke für die Frage. Ein Verbraucher hat nicht automatisch ein Widerrufsrecht, dieses muss ausdrücklich in einer Norm geregelt sein. In Betracht käme hier nur ein Widerrufsrecht aus 312g iVm. 312b BGB. Dazu müsste der Kaufvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen sein. Ein Messestand gilt aber als mobiler / beweglicher Gewerberaum (312b II BGB), vgl. dazu nochmal unsere letzte Frage. Daher wurde der Kaufvertrag nicht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und dem Käufer steht kein Widerrufsrecht zu. Das Verbraucherschutzrecht gehört zu den beliebtesten aber auch komplizierten Materien des BGB. Ich kann sehr empfehlen einmal die §§ 312ff BGB sorgfältig zu lesen, dann erschließt sich einiges.
Eigentum verpflichtet 🏔️
31.7.2020, 00:18:28
(Natürlich meinte ich die vorletzte Frage.) Wenn weiterhin noch etwas unklar ist, dann melde dich gerne.
Zavviny
19.9.2020, 15:11:38
Wieso kann er ihn nicht widerrufen wenn nach 355 III die Frist nicht vor der Belehrung beginnt?
Tr(u)mpeltier junior
26.1.2021, 11:20:08
Einer Belehrung bedarf es nur, wenn ein Widerrufsrecht besteht. Schon daran fehlt es vorliegend. Da der Vertrag nicht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (und auch sonst keiner der in §§312 ff. Bgb geregelten Fälle vorliegt), fehlt es aber bereits grds an einem Widerrufsrecht.
Lukas_Mengestu
12.11.2021, 10:43:06
Vielen Dank euch beiden, wir haben die Aufgabe nun noch einmal überarbeitet, um deutlicher zu machen, dass der Vertragsschluss "in" einem Geschäftsraum erfolgte und damit kein Widerrufsgrund vorliegt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team