Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Keine Klagebefugnis bei anspruchsausschließenden Normen
Keine Klagebefugnis bei anspruchsausschließenden Normen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lieselotte Löwenzahn bewohnt einen Bauwagen in der Gemeinde G. L fühlt sich von den zunehmenden Gewerbebetrieben in der Nachbarschaft gestört. Sie will deswegen, dass G einen Bebauungsplan erlässt, wonach das Gebiet zum reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) wird.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine Klagebefugnis bei anspruchsausschließenden Normen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der G klagt L. L begehrt den Erlass eines Verwaltungsakts. Statthaft ist die Verpflichtungsklage.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage ist grundsätzlich klagebefugt, wer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung geltend machen kann.
Ja!
3. Ein Anspruch auf Erlass eines Bebauungsplans ist gesetzlich ausgeschlossen. Damit scheidet auch die Klagebefugnis der L aus.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
29.8.2023, 18:15:32
Wie sähe das denn bei einem begehrten Erlass einer
Allgemeinverfügungaus? Wäre hier die Verpflichtungsklage wegen § 35 S. 2 statthaft, der die AV ja als VA qualifiziert?
StellaChiara
2.9.2023, 15:00:35
Wäre hier nach der hM nicht auch die
Feststellungsklagestatthaft, wie in den vorangegangenen Fällen? oder wo liegt hier der Unterschied ?
Nils
17.4.2024, 11:54:53
In Hamburg ergeht der Bebauungsplan nicht als Satzung sondern in der Rechtsform einer Rechtsverordnung, vgl. § 246 II BauGB, § 3 BauleitplanFestG. Das ist eine sehr beliebte Frage in der mündlichen Prüfung.
Lukas_Mengestu
23.4.2024, 17:23:15
Vielen Dank für den Hinweis, Nils! Wir haben einen Vertiefungshinweis zu dieser Besonderheit der Stadtstaaten ergänzt! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team