Übertragbarkeit?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Mitglied im Verein „VfL Ö-Rechtsadler“. V liegt im Streit mit Mitglied M. Um dem M eins auszuwischen, möchte V seine Mitgliedschaft an den Erzfeind des M, den E, übertragen.
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Einordnung des Falls
Übertragbarkeit?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Übertragung der Mitgliedschaft im Verein ist nach der gesetzlichen Konzeption immer möglich (§ 38 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft im Verein ist nie möglich (§§ 38, 40 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann V vorliegend seine Mitgliedschaft an E übertragen?
Nein, das trifft nicht zu!
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