Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Entscheidungsgründe im Urteil - Zum Teil übereinstimmend erledigt nach Rechtshängigkeit, Klage im Übrigen zulässig und begründet
Entscheidungsgründe im Urteil - Zum Teil übereinstimmend erledigt nach Rechtshängigkeit, Klage im Übrigen zulässig und begründet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung von €8.000. B zahlt €2.000, woraufhin K und B diesen Teil der Klage für erledigt erklären. Über den Rest wird Beweis erhoben, der die Klageforderung bestätigt.
Diesen Fall lösen 88,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entscheidungsgründe im Urteil - Zum Teil übereinstimmend erledigt nach Rechtshängigkeit, Klage im Übrigen zulässig und begründet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die übereinstimmende Erledigungserklärung von K und B ist der Prozess umfassend beendet worden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es erfolgt nunmehr nur noch eine Kostenentscheidung durch Beschluss nach § 91a ZPO.
Nein, das trifft nicht zu!
3. In den Entscheidungsgründen ist auf die teilweise übereinstimmenden Erledigungserklärungen primär im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen (Kostenentscheidung) einzugehen.
Ja!
4. B hat hier die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel B.
30.8.2024, 10:34:03
Kann denn die nach übereinstimmender
Teilerledigungdurchgeführte Beweiserhebung nach 91a noch berücksichtigt werden?
Dominik
1.9.2024, 16:12:59
Sie kann und muss berücksichtigt werden. Es ergeht nur eine Kostenentscheidung am Ende der mündlichen Verhandlung -> „
Einheit der Kostenentscheidung“.