Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
20. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (15.788 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

F hat mit der Exklusivpartner GmbH (E) einen Partnervermittlungsvertrag geschlossen, E ist verpflichtet, F für €5.000 bis zu 10 Partnervorschläge zu machen. Schon nach den ersten beiden überlegt F es sich anders und macht von ihrem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch.
Diesen Fall lösen 78,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F ist wirksam zurückgetreten (§ 346 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F kann von E Rückzahlung der gezahlten Vergütung verlangen.
Ja, in der Tat!
3. E kann von F die Partnervorschläge in Natur zurückverlangen.
Nein!
4. Da schon bei dem ersten Vorschlag die Chance auf erfolgreiche Vermittlung möglich war, kann E €5.000 Wertersatz verlangen (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Paulah
9.4.2025, 10:45:34
Der Gegenleistung im Maßstab der Frage 4 fehlt ein e

Linne_Karlotta_
9.4.2025, 10:57:20
Hallo Paulah, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team