Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rücktritt
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F hat mit der Exklusivpartner GmbH (E) einen Partnervermittlungsvertrag geschlossen, E ist verpflichtet, F für €5.000 bis zu 10 Partnervorschläge zu machen. Schon nach den ersten beiden überlegt F es sich anders und macht von ihrem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ausschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F ist wirksam zurückgetreten (§ 346 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F kann von E Rückzahlung der gezahlten Vergütung verlangen.
Ja, in der Tat!
3. E kann von F die Partnervorschläge in Natur zurückverlangen.
Nein!
4. Da schon bei dem ersten Vorschlag die Chance auf erfolgreiche Vermittlung möglich war, kann E €5.000 Wertersatz verlangen (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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