Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
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Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
3. April 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E erbt als Alleinerbin des B ein größeres Vermögen. Da die E aber bereits durch ihren Job als Bänkerin vermögend ist, entschließt sie sich dazu, die Erbschaft ihrer Schwester S zu schenken.
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