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Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)

3. April 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E erbt als Alleinerbin des B ein größeres Vermögen. Da die E aber bereits durch ihren Job als Bänkerin vermögend ist, entschließt sie sich dazu, die Erbschaft ihrer Schwester S zu schenken.

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