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Die Leistungskondiktion

Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank

Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

S schließt bei seiner B-Bank einen Kreditvertrag ab. Im Anschluss zahlt ihm die B-Bank den Kredit in Höhe von 100.000 auf sein Girokonto ein.

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Einordnung des Falls

Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. S hat Eigentum an den €100.000 und damit „etwas“ erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

„Etwas“ im Sinne von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB ist jede vorteilhafte Rechtsposition, wie etwa Eigentum, Besitz, beschränkt dingliche Rechte, immaterielle Rechte, Forderungen, Gebrauchs- oder Nutzungsmöglichkeiten an Sachen oder Rechten oder die Tätigkeit für einen anderen. Eigentum ist nach § 903 BGB die Herrschaft einer Person über eine Sache.Bei dem Geld handelt es sich nicht um einen körperlichen Gegenstand und damit keine Sache. Folglich hat S an dem Bankguthaben auch kein Eigentum.
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2. S hat eine Gutschrift von €100.000 auf seinem Girokonto und damit „etwas“ erlangt. (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BG).

Ja!

„Etwas“ im Sinne von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB ist jede vorteilhafte Rechtsposition, wie etwa Eigentum, Besitz, beschränkt dingliche Rechte, immaterielle Rechte, Forderungen, Gebrauchs- oder Nutzungsmöglichkeiten an Sachen oder Rechten oder die Tätigkeit für einen anderen.In der Gutschrift auf seinem Konto liegt rechtlich ein abstraktes Schuldversprechen der Bank (§ 780 BGB). B verspricht, dem S im Kontokorrent einen Betrag in Höhe von €100.000 zu schulden, und zwar unabhängig vom zugrundeliegenden Kausalverhältnis. Damit hat S durch die Gutschrift etwas erlangt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell

Isabell

9.1.2022, 14:47:30

Reicht es, hier auf die Gutschrift abzustellen? Hat der Kontoinhaber nicht eher einen Anspruch auf "Nutzung" in Höhe der Gutschrift - bspw. Anspruch auf Auszahlung oder bei einer Bezahlung per Überweisung auf Tätigen dieser Überweisung - erhalten?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

10.1.2022, 13:54:57

Hallo Isabell, die exakte Terminologie bei Bankgeschäften ist in der Tat tricky. Bei einem Girokonto ist es letztlich genauer, wenn man nur auf die Gutschrift abstellt. Denn bei einem Girokonto richtet sich der Auszahlungsanspruch nicht auf eine einzelne Gutschrift, sondern das aktuelle Tagessaldo. Angenommen zusammen mit der Gutschrift gingen Belastungen des Kontos in Höhe von 100.000€ ein, so hätte S zwar die Gutschrift erlangt, nicht indes einen Auszahlungsanspruch (zur Terminologie: Schwab, in: MüKo-BGB, 8.A. 2020, RdNr. 11; LG Arnsberg, BeckRS 2014, 2671). Dass man das auch in der Praxis manchmal nicht ganz so genau nimmt, zeigt das LG Stuttgart (Urt. v. 3.3.2016- 12 O 353/15 = BeckRS 2016, 13328), das direkt auf § 675t Abs. 1 BGB abstellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Isabell

Isabell

10.1.2022, 17:39:42

Endlich mal eine Erklärung, mit der ich wirklich etwas anfangen kann. Danke dir!

Christian Quaritsch

Christian Quaritsch

4.4.2024, 22:19:29

Die Antwort ist m.E. unpräzise. Durch die Überweisungen erwirbt der Kunde gegen die Bank einen Anspruch auf Auszahlung nach §§ 675f II, 675t I, 675c I iVm § 667 BGB. Diese werden durch die Gutschriftsanzeige auf seinem Konto erfüllt, wodurch die Bank ein abstraktes Schuldversprechen (§ 780 BGB) abgibt (BGH NJW 1991, 2140; BeckOK BGB/Schmalenbach, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 67. Ed. 1.8.2023, § 675f Rn. 47).

TI

Timurso

5.4.2024, 10:53:14

Siehe den anderen Thread.

STE

Stella2244

17.6.2024, 18:35:43

Hi, ich verstehe leider nicht warum es sich um ein Abstraktes Schuldanerkenntnis handelt? Warum erlangt die Person mich einfach einen Anspruch auf Auszahlung aus dem Kreditvertrag?

STE

Stella2244

17.6.2024, 18:36:47

Und die Bank erhält einen Anspruch auf Rückzahlung des Kredits ebenfalls aus dem Kreditvertrag.


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