Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank
Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schließt bei seiner B-Bank einen Kreditvertrag ab. Im Anschluss zahlt ihm die B-Bank den Kredit in Höhe von 100.000 auf sein Girokonto ein.
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Einordnung des Falls
Erlangtes Etwas bei einem Darlehen der eigenen Bank
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat Eigentum an den €100.000 und damit „etwas“ erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat eine Gutschrift von €100.000 auf seinem Girokonto und damit „etwas“ erlangt. (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
9.1.2022, 14:47:30
Reicht es, hier auf die Gutschrift abzustellen? Hat der Kontoinhaber nicht eher einen Anspruch auf "Nutzung" in Höhe der Gutschrift - bspw. Anspruch auf Auszahlung oder bei einer Bezahlung per Überweisung auf Tätigen dieser Überweisung - erhalten?
Lukas_Mengestu
10.1.2022, 13:54:57
Hallo Isabell, die exakte Terminologie bei Bankgeschäften ist in der Tat tricky. Bei einem Girokonto ist es letztlich genauer, wenn man nur auf die Gutschrift abstellt. Denn bei einem Girokonto richtet sich der Auszahlungsanspruch nicht auf eine einzelne Gutschrift, sondern das aktuelle Tagessaldo. Angenommen zusammen mit der Gutschrift gingen Belastungen des Kontos in Höhe von 100.000€ ein, so hätte S zwar die Gutschrift erlangt, nicht indes einen Auszahlungsanspruch (zur Terminologie: Schwab, in: MüKo-BGB, 8.A. 2020, RdNr. 11; LG Arnsberg, BeckRS 2014, 2671). Dass man das auch in der Praxis manchmal nicht ganz so genau nimmt, zeigt das LG Stuttgart (Urt. v. 3.3.2016- 12 O 353/15 = BeckRS 2016, 13328), das direkt auf § 675t Abs. 1 BGB abstellt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Isabell
10.1.2022, 17:39:42
Endlich mal eine Erklärung, mit der ich wirklich etwas anfangen kann. Danke dir!
Christian Quaritsch
4.4.2024, 22:19:29
Die Antwort ist m.E. unpräzise. Durch die Überweisungen erwirbt der Kunde gegen die Bank einen Anspruch auf Auszahlung nach §§ 675f II, 675t I, 675c I iVm §
667 BGB. Diese werden durch die Gutschriftsanzeige auf seinem Konto erfüllt, wodurch die Bank ein abstraktes Schuldversprechen (§ 780 BGB) abgibt (BGH NJW 1991, 2140; BeckOK BGB/Schmalenbach, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 67. Ed. 1.8.2023, § 675f Rn. 47).
Timurso
5.4.2024, 10:53:14
Siehe den anderen Thread.
Stella2244
17.6.2024, 18:35:43
Hi, ich verstehe leider nicht warum es sich um ein Abstraktes Schuldanerkenntnis handelt? Warum erlangt die Person mich einfach einen Anspruch auf Auszahlung aus dem Kreditvertrag?
Stella2244
17.6.2024, 18:36:47
Und die Bank erhält einen Anspruch auf Rückzahlung des Kredits ebenfalls aus dem Kreditvertrag.