Grundfall: Aufrechnung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat genug vom Sommer und kauft sich bei B ein neues Snowboard für €500. B schuldet A noch €500, weil A ihm den Garten gerichtet hat (§ 631 Abs. 1 BGB). A erklärt B, sie seien nun quitt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Aufrechnung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hatte nach Abschluss des Kaufvertrages einen Anspruch darauf, dass A ihr den vereinbarten Kaufpreis zahlt (§ 433 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein entstandener Anspruch kann nur durch Erfüllung wieder erlöschen.
Nein!
3. Damit A aufrechnen kann, müsste eine Aufrechnungslage vorliegen (§§ 387, 390 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Die Forderungen von A und B sind gegenseitig.
Genau, so ist das!
5. Die Forderungen von A und B sind gleichartig.
Ja!
6. Die Gegenforderung der A ist fällig und durchsetzbar.
Ja, in der Tat!
7. Die Hauptforderung ist erfüllbar.
Ja, in der Tat!
8. A hat die Aufrechnung erklärt (§ 388 BGB).
Genau, so ist das!
9. Die Aufrechnung ist nicht ausgeschlossen.
Ja!
10. B hat nach As erklärter Aufrechnung noch Anspruch darauf, dass A ihr den Kaufpreis für das Snowboard bezahlt (§ 389 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
7.7.2023, 12:09:15
Das Geld hier als
Gattungsschuldbezeichnet wird, finde ich problematisch, weil der Schuldner keine Gattung sondern lediglich einen Wert schuldet; „Geld hat man zu haben“. Ferner passt der Wortlaut des § 243 I BGB für Geldschulden nicht, da das Geld nicht mittlerer Art und Agathe entsprechen muss.
lennart20
7.7.2023, 20:04:58
Güte
Systemer
5.11.2023, 16:51:54
QuiGonTim
3.12.2023, 21:59:10
Für alle, die gerne gedanklich nochmal in den AT springen möchten: § 388 BGB wird gerne angeführt, um die Bedingungsfeindlichkeit der Gestaltungsrechte zu untermauern.
CR7
6.1.2024, 13:56:43
Steinfan
11.4.2024, 13:15:11
Die Forderung der A stammt ausweislich des Sachverhalts aus einem Werkvertrag. Die Fälligkeit richtet sich daher nicht nach §
271 BGB, sondern nach § 641 I 1 BGB. Im Ergebnis spielt das hier aber keine Rolle, da die Abnahme erfolgt ist.