Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Maklervertrag, §§ 652ff. BGB
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Kausalität der Maklerleistung für Vertragsschluss (-)
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Kausalität der Maklerleistung für Vertragsschluss (-)
13. Februar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A beauftragt M als Nachweismaklerin, ihr passende Eigentumswohnungen zu zeigen. In den von M ausgearbeiteten Exposés ist auch die Wohnung einer Bekannten B der A enthalten. A wusste bereits, dass B die Wohnung verkaufen möchte. A kauft die Wohnung von B.
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Einordnung des Falls
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Kausalität der Maklerleistung für Vertragsschluss (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M könnte einen Anspruch auf einen Maklerlohn haben (§ 652 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat A einen Immobilienkaufvertrag vermittelt (§ 652 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein!
3. Für die Wirksamkeit des Hauptvertrags bedarf es der Übereignung der Wohnung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Maklerleistung war kausal für diesen Vertragsabschluss.
Nein, das trifft nicht zu!
5. M hat keinen Provisionsanspruch.
Ja!
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