Entführung durch List
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T spiegelt seiner Kollegin O vor, sie zu einem Restaurantbesuch auszuführen. O steigt in Ts Auto ein. T plant, an einem einsamen Waldweg anzuhalten und O derart einzuschüchtern, dass sie ihm ihr Geld aus Angst vor einer Gewaltanwendung seitens T übergibt. T´s Plan geht auf.
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Einordnung des Falls
Entführung durch List
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die O an einen entlegenen Ort bringt, hat er diese entführt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die O entführt, um die Sorge der O um ihr Wohl zu einer Erpressung (§ 253 StGB) auszunutzen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ranii
5.12.2022, 17:24:42
Ist also ein tatbestandsausschliessendes Einverständnis hier nicht vorliegend? Denn beim Einv schadet ja eine Täuschung nicht…
Nora Mommsen
8.12.2022, 19:43:16
Hallo Ranii, danke für deine Frage. Ein Einverständnis kann nur in Bezug auf eine tatsächliche Gegebenheit vorliegen - hier z.B. den Transport zum Restaurant. Welchen Zweck dies hat ist dann irrelevant. Hier fand aber ein Transport in den Wald statt, in diesen wurde kein Einverständnis erklärt. Verglichen mit dem Diebstahl kann ich mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden sein. Was dann später damit passiert, mag etwas anderes sein - aber der Gewahrsamswechsel findet so statt, wie von mir eingewilligt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
phi
6.4.2024, 11:34:07
Hallo zusammen, ich habe gestern für eine Klausurbearbeitung im Fischer-StGB gelesen, dass die Entführungs- und Ausnutzungsvariante nur wider den Willens des Opfers einschlägig ist. Ein (täuschungsbedingtes) Einverständnis wäre dementsprechend schädlich. Nur für die Sich-Bemächtigensvariante wird List, dh täuschungsbedingtes Einverstandensein als einschlägig gehalten. Könntet ihr das noch aufklären? Ganz herzlichen Dank!
B.H.
10.11.2024, 16:11:27
Ja, die Entführung muss gegen oder ohne den Willen des Opfers erfolgen (BeckOK StGB/Valerius, 62. Ed. 1.8.2024, StGB § 239a, beck-online). Vorliegend bestand das Einverständnis der Kollegin jedoch nur im Bezug auf die Fahrt zum Restaurant, jedoch gerade nicht hinsichtlich einer Fahrt in den Wald.